Reichsstädte, im Mittelalter Städte, die vom König gegründet wurden und ausschließlich ihm zu Diensten und Abgaben verpflichtet waren. Von diesen Reichsstädten müssen die freien Städte unterschieden werden. Freie Städte waren eine Reihe von bischöflichen und/oder Hansestädten, die im 13. und 14. Jahrhundert nach harten Auseinandersetzungen die Unabhängigkeit von ihrem Stadtherrn erlangten. Die Grenzen zwischen diesen Begriffen verschwammen in der Neuzeit weiter, sodass freie Städte und Reichsstädte vielfach unter der Bezeichnung Freie Reichsstädte zusammengefasst wurden.
Kennzeichen der Reichsstädte war ihre Zugehörigkeit zu den Reichsständen. Ihr Stimmrecht auf den Reichstagen war lange umstritten. Seit 1489 bildeten sie jedoch im Reichstag ein geschlossenes Reichsstädtekollegium.
1803 wurden alle Reichsstädte außer Augsburg, Frankfurt am Main, Nürnberg, Bremen, Hamburg und Lübeck dem jeweiligen Landesherrn unterworfen. Nach den Napoleonischen Kriegen blieben eigenständige Mitglieder des Deutschen Bundes nur Frankfurt am Main und die drei Hansestädte Lübeck, Hamburg und Bremen.