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Reichstag (Deutsches Kaiserreich), die Vertretung des Volkes im Norddeutschen Bund von 1867 bis 1871 und im Deutschen Kaiserreich 1871 bis 1918.

Die 397 Abgeordneten des Reichstags wurden in allgemeinen, gleichen, geheimen und direkten Wahlen von Männern als Parlament gewählt. Das Frauenwahlrecht wurde erst 1919 eingeführt.

Nach der Reichsverfassung war der Reichstag neben dem Bundesrat Legislativorgan. Mit diesem stand ihm auch das Bewilligungsrecht für den Staatshaushalt zu. Er hatte das Recht zur Gesetzesinitiative und zur Beschlussfassung, ohne dass er jedoch das Veto oder die Nichtbehandlung durch den Bundesrat überwinden konnte.

Der Kaiser konnte den Reichstag auflösen. Der Reichskanzler war formell dem Reichstag nicht verantwortlich.


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