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Reichskanzler (Deutsches Kaiserreich), im Deutschen Kaiserreich von 1871 bis 1918 der höchste, vom Kaiser ernannte Regierungsbeamter und einzige Minister des Reichs.

Der Reichskanzler war zugleich der Vorsitzende des Bundesrats, in der Regel preußischer Ministerpräsident und preußischer Außenminister. Er bestimmte zusammen mit dem Kaiser die Richtlinien der Politik. Anordnungen des Kaisers (außer militärische Kommandosachen) mussten von ihm gegengezeichnet werden. Vom Vertrauen des Reichstags war er allerdings nicht abhängig.

Der bedeutendste Reichskanzler im Deutschen Kaiserreich war Otto von Bismarck. Im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation bis 1806 war Reichskanzler die Bezeichnung für den Erzkanzler.


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