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Reichsacht, besondere Form einer weltlichen Strafe im Unterschied zum Kirchenbann. 
Wurde über jemanden die Acht verhängt, bedeutete dies die Recht- und Friedlosigkeit des Geächteten, seine Isolierung von der menschlichen Gemeinschaft und die Zerstörung oder Beschlagnahmung seines Besitzes. Jeder hatte das Recht, den Geächteten straflos zu töten. 
Bei der Reichsacht war der Geächtete im ganzen Reichsgebiet „vogelfrei“. Seit 1220 war die Reichsacht zudem Folge des Kirchenbanns (der Exkommunizierte wurde »in Acht und Bann getan«).

Schlagworte

  • #Reichsacht
  • #Kirchenbann