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Pater familias, Oberhaupt einer römischen Adelsfamilie (Patrizier). Als Patron (lateinisch „Beschützer“) herrschte er über Haus, Hof, Grund, alle Güter und Personen in seinem Haushalt: seine Frau, Kinder, Enkelkinder und auch die Klienten (Plebejer) und Sklaven. Zu dieser Herrschaft gehörte auch die Hausgerichtsbarkeit. Es gab kein Gesetz, das seine Gewalt über alle Familienangehörigen einschränkte. Frei geborene Frauen verblieben grundsätzlich unter der Aufsicht eines Vormunds. Dies konnte der Vater, der ältere Bruder oder auch später der Ehemann sein. Rechtlich selbstständig wurden sie erst, sobald sie drei eheliche Kinder geboren hatten. Eine Ehe konnte durch einjähriges Zusammenleben oder durch Abschluss eines Vertrags zwischen Brautvater und Bräutigam geschlossen werden.


Schlagworte

  • #Pater familias
  • #Patrizier
  • #Plebejer