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Parlamentarischer Rat, zur Ausarbeitung einer Verfassung für die drei Westzonen gebildetes Gremium, das am 1.9.1948 erstmals in Bonn zusammentrat.

Der Rat bestand aus 65 Abgeordneten, die aus den Parlamenten der damals elf Länder und Stadtstaaten der westlichen Besatzungszonen Deutschlands entsandt wurden: je 27 Vertreter der Unionsparteien CDU/CSU und der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD), fünf Vertreter der Freien Demokratischen Partei (FDP) und je zwei Vertreter der Deutschen Partei (DP), der Kommunistischen Partei Deutschlands (KPD) und der Zentrumspartei. Berlin entsandte 5 Vertreter mit beratender Stimme. Zum Präsidenten des Parlamentarischen Rats wählten die Abgeordneten Konrad Adenauer.

Der Begriff „Verfassung“ sollte durch Grundgesetz ersetzt werden. Man wollte einer späteren gesamtdeutschen Verfassung, die auch für die Menschen in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) gelten sollte, nicht vorgreifen.

Nach Auseinandersetzungen zwischen CDU/CSU und SPD über die Auflagen der Besatzungsmächte sowie über Finanzverfassung und Zentralisierungsumfang verabschiedete der Parlamentarische Rat das Grundgesetz am 8.5.1949 gegen die Stimmen der Deutschen Partei (DP), der Kommunistischen Partei (KPD), der Zentrumspartei und sechs Abgeordneter der CSU, also mit 53 zu 12 Stimmen.


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