[zu lat. pars, partis »Teil«] (Teildruck): In einem Gemisch verschiedener Gase der Druck, der von einem der Bestandteile des Gemisches ausgeübt wird. Den Zusammenhang zwischen Partialdruck und Gesamtdruck beschreibt das Daltonsche Gesetz.
Chemie
5. Klasse
‐
Abitur