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Konstitutionelle Monarchie, die Verbindung der Herrschaft eines Monarchen (Fürst, König, Kaiser) in einer Monarchie mit dem Mitsprachrecht eines Parlaments.

In den englischen Revolutionen in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts verlor der König mit seiner Alleinherrschaft ohne Einfluss des Adels an Macht. Mitglieder des Adels, später auch Vertreter der Grafschaften und Städte setzten sich mit ihren Forderungen nach Mitbestimmung und Sicherung von Rechten sowie mit der gesetzlichen Kontrolle des Königtums durch.

Grundlegendes Prinzip des Konstitutionalismus ist die Lehre von der Gewaltenteilung. Im Gegensatz zum Absolutismus ist die Alleinherrschaft des Königs (monarchisches Prinzip) durch eine verbindlich festgelegte Verfassung (Konstitution) eingeschränkt. Der Monarch bleibt zwar Staatsoberhaupt und ausführende Gewalt (Exekutive). Ihm zur Seite steht ein Parlament als gesetzgebende Gewalt (Legislative). Die Rechtsprechung soll von unabhängigen Gerichten geübt werden (Judikative). Der Monarch teilt sich also die Staatsmacht mit anderen Institutionen, die oft vom Volk legitimiert sind.

Der zunächst noch relativ starke Einfluss des Monarchen auf die Regierung wurde im Laufe der Entwicklung zugunsten des Parlaments immer weiter zurückgedrängt. Träger der Staatssouveränität wurde das Parlament. Ein Beispiel ist die französischen Verfassung von 1791 in der ersten Phase der Französischen Revolution. Diese Verfassung schrieb die Gewaltenteilung fest. Der König behielt die Exekutive, war aber an die Verfassung gebunden und nicht mehr Herrscher im Sinne des Absolutismus.

Der letzte Schritt hin zu einer konstitutionellen Monarchie wurde im Vereinigten Königreich während der langen Herrschaft von Königin Victoria vollzogen.

Queen Victoria

 


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