Europäische Union, Abkürzung EU, durch den am 1.11.1993 in Kraft getretenen Maastricht-Vertrag geschaffener wirtschaftlicher und politischer Zusammenschluss der Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft. Die Gründung der EU stellte einen wesentlichen Entwicklungsschritt der europäischen Integration dar.
Mitglieder
Kern der Mitgliedsstaaten bilden die sechs Gründungsmitglieder der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Staat (EGKS, Montanunion) von 1951 sowie der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und der Europäischen Atomgemeinschaft (EAG, Euratom) in den Römischen Verträgen von 1957: Frankreich, Bundesrepublik Deutschland, Italien sowie die Beneluxstaaten Belgien, Niederlande und Luxemburg. Mit dem Fusionsvertrag von 1967 bildeten sie die Europäische Gemeinschaft (EG).
Die Zahl der Mitgliedsstaaten stieg seither in mehreren Schritten an: 1973 traten Dänemark, Großbritannien und Irland bei (EU-9), dann folgte die Süderweiterung mit Griechenland (1981), Spanien und Portugal (1986) zur EU-12. Mit dem Beitritt Österreichs, Finnlands und Schwedens 1995 waren es 15 EU-Staaten.
Den größten Schritt vollzog die EU 2004 mit der EU-Osterweiterung, als neben Malta und Zypern die fünf osteuropäischen Staaten Polen, die Tschechische Republik, die Slowakische Republik, Slowenien, Ungarn sowie die drei Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion Estland, Lettland und Litauen der EU beitraten. Aus der EU-15 wurde die EU-25. 2007 kamen Bulgarien und Rumänien, 2013 Kroatien hinzu, sodass die EU 28 Staaten umfasste. Allerdings beschloss Großbritannien nach einer Volksabstimmung am 23.6.2016, die EU wieder verlassen („Brexit“).
Ziele
Die EU sollte nach dem Maastrichter Vertrag auf drei Säulen stehen: den bestehenden Europäischen Gemeinschaften (EWG, EGKS, Euratom), der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik sowie der Zusammenarbeit im Bereich Inneres und Justiz.
Der soziale und wirtschaftliche Fortschritt in Europa sollte durch einen Wirtschaftsraum ohne Binnengrenzen und der Garantie wirtschaftlicher Freiheiten sowie die Schaffung einer Wirtschafts- und Währungsunion gefördert werden.
Weiterhin sollte die EU-Staaten enger in den Bereichen Außenpolitik und Sicherheitspolitik zusammenarbeiten und ihre Politik koordinieren bis hin zu einer gemeinsamen Verteidigungspolitik. Auch gemeinsame Initiativen in den Bereichen Umweltpolitik, Entspannungs-, Friedens- und Menschenrechtspolitik sowie die Zusammenarbeit mit anderen internationalen Organisationen wie den Vereinten Nationen zählten dazu.
Auch die Zusammenarbeit in den Bereichen Inneres und Justiz sollte verstärkt werden: Kooperation in der Asyl-, Flüchtlings- und Einwanderungspolitik, Schutz der gemeinsamen EU-Außengrenzen, Bekämpfung der internationalen Kriminalität durch Aufbau einer europäischen Polizei (Europol). Auch die Stärkung der Bürgerrechte bis zur Schaffung einer Unionsbürgerschaft zählte dazu.
Die Ausweitung der Aufgaben erforderten sowohl eine Veränderung bei den Organen der EG, eine bessere finanzielle Ausstattung für die Umsetzung von wirtschaftlichen und sozialen Maßnahmen über verschiedene Strukturfonds (z.B. Landwirtschafts-, Regional-, Sozial- oder Entwicklungsfonds).
Die EU stellt einen Staatenbund dar, der nur im Rahmen der Übertragung von Kompetenzen auf verschiedenen Politikfeldern durch die Mitgliedsstaaten tätig werden kann. Die EU ist kein föderaler Bundesstaat wie die Bundesrepublik Deutschland mit einer Zentralregierung und Bundesländern. Inzwischen wurde die „Drei-Säulen-Theorie“ abgelöst.
Die EU unterscheidet zwischen Politikfeldern mit ausschließlicher Zuständigkeit der EU (Binnenmarkt, Zollunion, Außenhandels- und Wettbewerbspolitik sowie für die Mitglieder der Währungsunion auch Währungspolitik) und ausschließlich nationalen Zuständigkeiten (z.B. bei Bildung, Kultur, Familie, Jugend, Zivilschutz). Dazwischen stehen große Politikfelder mit gemischter Zuständigkeit, in denen die EU Mindeststandards festlegt und die Mitgliedsstaaten die nationale Umsetzung vornehmen: Agrar-, Energie-, Verkehrs- Umweltschutz-, Verbraucher-, Sozial-, Forschungs- und Technologiepolitik sowie Sicherheits- und Verteidigungspolitik.
Organe
Der Charakter der EU als Staatenbund schlägt sich auch in den verschiedenen EU-Institutionen nieder. So kann die Zusammenkunft der 28 Staats- und Regierungschefs im Europäischen Rat als oberstes EU-Gremium angesehen werden, der Grundsatzentscheidungen trifft. Der Europäische Rat ist offiziell aber kein Organ der EU.
Als eine Art Legislative agiert der Europäische Ministerrat, in dem jedes Mitgliedsland mit einem Mitglied auf Ministerebene vertreten ist. Die Zusammensetzung wechselt je nach Politikbereich. Die Europäische Kommission bildet die Exekutive der EU. Sie setzt sich aus je einem Kommissar je Mitgliedsstaat zusammen. Auch ein Teil der Legislative ist das Europäische Parlament, das allerdings weniger Rechte hat als ein Parlament in einer parlamentarischen Demokratie. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) wacht über die europäischen Verträge, der Europäische Rechnungshof kontrolliert die Ausgaben der EU.
Entwicklung nach dem Maastricht-Vertag
Weitere Schritte der europäischen Integration waren 1993 die Vollendung des Europäischen Binnenmarkts und 1994 die Schaffung des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie der Beitritt von Österreich, Finnland und Schweden 1995. Der Europäische Binnenmarkt gewährleistet die vier Freiheiten im Waren-, Dienstleistungs-, Kapital- und Personenverkehr innerhalb der EU und im EWR auch mit Island, Norwegen und Liechtenstein.
Mit dem 1995 in Kraft getretenen Schengener Abkommen wurden an den Grenzen von zunächst 15 EU-Staaten sowie Norwegen und Island keine Personenkontrollen mehr durchgeführt. Dem Abkommen traten weitere Staaten bei, sodass der Schengenraum 22 EU-Staaten sowie seit 2008 auch die Schweiz und Liechtenstein umfasste.
Der Vertrag von Amsterdam von 1997 brachte eine Reihe von Neuerungen, die in einigen Bereichen zur Stärkung der Gemeinschaftsstrukturen führten. Ende 2000 einigte sich der Europäische Rat über die EU-Osterweiterung. Im Vertrag von Nizza wurden auch die Stimmgewichtungen in Ministerrat, Kommission und Parlament neu geregelt.
Die Zahl der EU-Mitgliedsstaaten erhöhte sich durch die Aufnahme osteuropäischer Staaten und einiger Nachfolgestaaten der Sowjetunion (EU-Osterweiterung) sowie Maltas und Zyperns 2004, den Beitritt Bulgariens und Rumäniens (2007) sowie Kroatiens (2013) auf 28 Staaten.
Der Europäische Binnenmarkt war die erste Stufe auf dem Weg zur im Maastricht-Vertrag beabsichtigten Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion (EWWU). Die zweite Stufe war die Vorbereitung der Europäische Währungsunion, die dritte Stufe der eigentliche Beginn der Europäischen Währungsunion mit Gründung der Europäischen Zentralbank (EZB) und der Einführung der gemeinsamen Währung Euro in zunächst elf EU-Staaten am 1.1.1999.
Ins Stocken kam die europäische Integration durch die Ablehnung einer EU-Verfassung durch einige Mitgliedsstaaten 2005. Bei Volksabstimmungen in Frankreich und in den Niederlanden erhielt das Vertragswerk nicht die notwendige Zustimmung. Dies führte zu einer schweren Krise in der EU. Der Vertrag von Lissabon, vereinbart im Oktober 2007 von den Staats- und Regierungschefs der inzwischen 27 Mitgliedsstaaten, sollte die EU für die Zukunft handlungsfähiger machen und baute in vielen Teilen auf dem Verfassungsvertrag auf. Er konnte am 1.9.2009 in Kraft treten. Der Vertrag sah unter anderem vor: das Amt eines Präsidenten des Europäischen Rats und eines „EU-Außenministers“, eine Verschärfung der Beitrittskriterien, die Möglichkeit eines EU-Austritts und die Verkleinerung der EU-Kommission.
Die EU in der Krise
EU und europäische Integration gerieten in große Schwierigkeiten durch die Diskussion um den Beitritt der Türkei, die Bewältigung der Finanzkrise und europäischen Schuldenkrise seit 2007 mit der Gefährdung der Gemeinschaftswährung Euro, die durch die Erweiterung auf 28 Staaten erforderliche weitere Reform der EU-Institutionen, die Auseinandersetzung in der Flüchtlingspolitik sowie durch den 2016 durch Volksabstimmung beschlossenen Austritt Großbritanniens aus der EU („Brexit“).
Während sich über Jahrzehnte die Entwicklung zu einem geeinten Europa nur in eine Richtung bewegte, scheint der Europagedanke früherer Jahre abhandengekommen zu sein. Nicht zuletzt durch die Europäische Währungsunion ist ein „Europa der zwei Geschwindigkeiten“ entstanden, da aufgrund der Beitrittskriterien nicht alle EU-Staaten bei der Währungsunion beteiligt sind.
Auch wurden durch die Finanzkrise und die europäische Schuldenkrise sowie zuletzt durch die Auseinandersetzung in der Flüchtlingspolitik die Grenzen der Solidarität der EU-Staaten und das Fehlen einer gemeinsamen europäischen Strategie deutlich.