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Europäisches Parlament, Abkürzung EP, eines der fünf Organe der Europäischen Union.

Bereits seit 1958 gibt es das Europäische Parlament, doch erst seit 1979 werden die Abgeordneten von den Bürgern der Mitgliedsstaaten alle fünf Jahre gewählt. Anfangs zur Zeiten der Europäischen Gemeinschaft hatte die Versammlung nur beratenden Charakter.

Seit dem Maastrichter Vertrag sind die Mitsprache- und Kontrollrechte des Parlaments gewachsen. Der Präsident des Europäischen Parlaments und die Mitglieder der Europäischen Kommission müssen durch das Europäische Parlament gewählt werden. Bei der Mehrzahl der Gesetzgebungsinitiativen hat das Parlament ein Mitentscheidungsrecht.

Das EP hat (2016) 751 Abgeordnete, wobei für jedes Mitgliedsland entsprechend seiner Bevölkerungszahl nur eine bestimmte Anzahl von Abgeordneten gewählt werden kann. So kommen 96 Abgeordnete aus Deutschland.

Beratungsgremien des EP sind der Ausschuss der Regionen sowie der Wirtschafts- und Sozialausschuss. Sitze des Parlaments sind Straßburg, Brüssel und Luxemburg.


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