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Ablassbrief, ein kirchliches Dokument, das dem Empfänger bestätigt, dass ihm ein Teil seiner Sünden vergeben sei („wenn das Geld im Kasten klingt, die Seele aus dem Fegefeuer springt“). 

Der Ablasshandel

Nicht durch Reue und Buße, sondern durch das Bezahlen einer bestimmten Summe konnte sich der Gläubige den Nachlass der Sünden erkaufen. Es war üblich, Ablassbriefe zu verkaufen und damit beispielsweise den Bau von Kirchen zu finanzieren. Der Ablasshandel blühte genauso wie der Reliquienhandel, der Handel mit Gegenständen oder Körperteilen von Heiligen oder Märtyrern 

Luthers Kritik

Der von Papst Leo X. (*1475, †1521, Papst seit 1513) im Jahr 1502 ausgeschriebene Ablass zur Finanzierung des Neubaus von St. Peter in Rom (Baubeginn 1506) lieferte den Anstoß für Luthers Kritik. Luther spricht Gläubige nicht von Sünden frei und erkennt die Ablassbriefe nicht an. Die Gläubigen bereuten ihre Sünden nicht wirklich, sie wollten bezahlen, von Ehebruch, Wucher usw. aber nicht ablassen.

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