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König, nach dem Kaiser der Träger höchster staatlicher Gewalt oder der höchste Repräsentant in der Monarchie. Das Königtum gab es zu allen Zeiten (z.B. im antiken Sparta und im vorrepublikanischen Rom).

Königtum im Mittelalter

Das mittelalterliche Königtum bei den Germanen entstand in der Zeit der Völkerwanderung, als sich die Führungsrolle der Heerführer verfestigte. Zunächst wurde der König von einer adligen Führungsschicht gewählt (im Deutschen Reich bis in die Neuzeit), auch wenn die Wahl oft nur eine Bestätigung der Nachfolge in der jeweiligen Königsfamilie war. Nach germanischen Vorstellungen musste der König übernatürliche Fähigkeiten haben (Geblutsrecht). Der König musste diesen Vorstellungen gerecht werden, um sich als Herrscher behaupten zu können.

Mit der Christianisierung wurden die germanischen Heilsvorstellungen durch die Ideen eines Gottesgnadentums überlagert: Der König hat sein Reich von Gott erhalten und muss es auch in dessen Sinne regieren. Dadurch erhielt die Kirche einen starken Einfluss auf die Erhebungen und Krönungen der Könige.

Königtum in der Neuzeit

Mit dem endgültigen Verzicht des deutschen Königs auf die Kaiserkrönung in Rom verschmolz das deutsche Königtum faktisch mit dem Kaisertum. Im Zeitalter des Absolutismus erwarben auch einzelne Reichsfürsten den Königstitel für ihre außerhalb des Reichs liegenden Territorien. Ein Beispiel ist Friedrich III. von Brandenburg (*1657, †1713), der 1701 den Titel eines Königs in Preußen erhielt und sich Friedrich I nannte. Nach dem Ende des Heiligen Römischen Reichs Deutscher Nation wurden 1806 Bayern, Württemberg und Sachsen, 1815 Hannover zu Königreichen.

Die Stellung des Königs

Die Stellung des Königs beruhte auf seiner Machtbasis im Deutschen Reich: Im Früh- und Hochmittelalter waren Adel und Kirche durch das Lehnswesen fest an das Königtum gebunden und mussten Dienste für Reich und König erbringen. Später war der König stärker auf sein Hausgut und das Reichsgut angewiesen.

Während das Reichsgut in Deutschland unter den wechselnden Herrscherfamilien verfiel, gelang es den westeuropäischen Monarchen, ihre Machtgrundlage zu festigen und auszubauen und das Königtum in der eigenen Familie auf die Söhne zu vererben. Diese Erblichkeit sicherte königliche Rechte. Demgegenüber musste der König in der Wahlmonarchie des Deutschen Reichs auf die Wünsche und Machtansprüche verschiedener Wählergruppen oder mächtiger Fürsten (Kurfürsten) Rücksicht nehmen. Das führte zu einer Schwächung der königlichen Machtstellung. 


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