Verfassungsstaat, die durch eine schriftlich fixierte Verfassung begründete Machtverteilung des sich im 19. Jahrhundert entwickelnden Nationalstaats sowie die Organisation der Staatsgewalt.
Die grundlegenden Verfassungen enthielten meist eine Neuregelung der staatlichen Organisation, besonders der politischen Willensbildung, und eine Grenzziehung der Staatsgewalt gegenüber ihren Bürgern. Im Sinne der liberalen Vorstellungen von einem freiheitlichen Rechtsstaat garantierte der Verfassungsstaat eine Trennung der staatlichen Gewalten (Gewaltenteilung) und mindestens ein Mitbestimmungsrecht des Volkes bei der Gesetzgebung über ein Parlament sowie die Garantie von Menschen- und Bürgerrechten.