Menschenrechte, die Rechte, die jedem Menschen allein aufgrund seiner Menschennatur, unabhängig von seiner Stellung in Staat und Gesellschaft, zustehen. Dazu gehören das Recht auf Leben und freie Wahl der Lebensform, auf Glaubens- und Meinungsfreiheit, auf Eigentum, persönliche Sicherheit, Gleichheit vor dem Gesetz und das Recht des Widerstands gegen staatliche Unterdrückung.
Die Menschenrechte fußen auf dem Gedanken des Naturrechts. Besonders der Schweizer Philosoph und Schriftsteller Jean-Jacques Rousseau (*1712, †1778) vertrat die Ansicht, der Mensch sei von Natur aus frei und besitze angeborene Menschenrechte. Die Bürgerrechte gewähren das Recht auf politische Mitwirkung.
Am 26.8.1789 wurde von der französischen Nationalversammlung die Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte beschlossen. Sie sollte einer künftigen Verfassung vorangestellt werden und forderte Liberté (Freiheit des Einzelnen), Égalité (Gleichheit aller Bürger vor dem Gesetz) und Fraternité (Brüderlichkeit aller Menschen).