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STASI, Abkürzung für Staatssicherheit, genauer das 1950 in der DDR geschaffene Ministerium für Staatssicherheit (MfS).

Die Stasi als Machtfaktor

Hauptaufgabe der Stasi war die Sicherung der SED-Herrschaft nach innen und außen. In diesem Sinn war sie nach innen eine politische Geheimpolizei mit einer Untersuchungsbehörde für politische Strafsachen und nach außen ein Nachrichtendienst bzw. Geheimdienst.

Die Stasi sorgte für ein flächendeckendes Netz staatlicher Überwachung der Bevölkerung (besonders der Kritiker der SED), verfügte über eine Spionageabwehr und unterhielt eigene Gefängnisse (z.B. Berlin-Hohenschönhausen).

Von 1957 bis 1989 leitete Erich Mielke (*1907, †2000) das Ministerium für Staatssicherheit. Bei der Stasi konnte man sich nicht bewerben, vielmehr suchte diese ihren Nachwuchs selbst aus. Am Ende der DDR trugen 91.000 Mitarbeiter zum Funktionieren der SED-Diktatur bei. Darüber hinaus gab es Inoffizielle Mitarbeiter (IM), die heimlich Informationen über Freunde, Kollegen oder Mitstudenten an die Stasi lieferten. Die Anzahl der Informanten wird auf rund 189.000 Personen geschätzt.

Unter dem Spionagechef Markus Wolf (*1923, †2006, Leiter der Hauptverwaltung Aufklärung von 1952 bis 1986) versuchte die Stasi, in die Politik der Bundesrepublik einzugreifen. Spektakulär war die Guillaume-Affäre. Der DDR gelang die Platzierung des Agenten Günter Guillaume (*1927, †1995) als persönlicher Referent von Bundeskanzler Willy Brandt (*1913, †1992). Guillaumes Enttarnung 1974 trug mit zum Rücktritt Brandts als Bundeskanzler bei.

Das Stasi-Unterlagen-Gesetz

In den Monaten nach der friedlichen Revolution in der DDR 1989 gab es eine heftige Debatte, ob die Unterlagen des Ministeriums für Staatssicherheit geöffnet, verschlossen oder gar vernichtet werden sollten.

Nach der Wiedervereinigung verabschiedete 1991 der Deutsche Bundestag das Stasi-Unterlagen-Gesetz und schuf eine Behörde, die für die rund 6 Millionen Personalakten zuständig wurde, mit dem Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen an der Spitze. Die Bundesbehörde wurde zunächst von dem Pfarrer und Bürgerrechtler Joachim Gauck (*1940, von 2012 bis 2017 Bundespräsident) geleitet, der bereits vor der Wiedervereinigung als Sonderbeauftragter eine ähnliche Funktion inne hatte („Gauck-Behörde“). 2000 trat die Bürgerrechtlerin und Politikerin von Bündnis90/Die Grünen Marianne Birthler (*1948) die Nachfolge an („Birthler-Behörde“). Sie wurde 2011 vom Journalisten und Bürgerrechtler Roland Jahn (*1953) abgelöst.

Das Stasi-Unterlagen-Gesetz gewährt jedem Einzelnen das Recht auf Einsichtnahme in seine bei der Stasi existierenden personenbezogenen Unterlagen (Stasi-Akten). Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes haben bis Ende 2014 rund 3,1 Millionen Menschen Einsicht in die Stasi-Akten beantragt, rund 3,0 Millionen dieser Bürgeranträge auf Akteneinsicht sind inzwischen erledigt. Hinzu kamen rund 3,9 Millionen Ersuchen zur Überprüfung (z. B. Überprüfung von Mitarbeitern des öffentlichen Dienstes auf Stasi-Mitgliedschaft).


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