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Einigungsvertrag, der am 31.8.1990 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik in Ost-Berlin geschlossene Vertrag, der den Beitritt der DDR zur Bundesrepublik Deutschland nach Artikel 23 des Grundgesetzes und die damit zusammenhängenden Fragen regelte und völkerrechtlich die Wiedervereinigung beider deutscher Staaten besiegelte

Der Einigungsvertrag tat am 29.9.1990 in Kraft, umfasst 45 Artikel und drei umfangreiche Anlagen. In Artikel 1 wurde die Bildung der fünf neuen Bundesländer geregelt, die am 3.10.1990 Länder der Bundesrepublik wurden. In Artikel 2 wurde unter anderem Berlin als Hauptstadt des wiedervereinigten Deutschland festgeschrieben. In Artikel 4 wurden Änderungen des Grundgesetzes (z. B.  Änderung der Stimmenverhältnisse im Bundesrat und die Neufassung des Artikels 146 über die Geltungsdauer des Grundgesetzes) sowie der Fortbestand der Bodenreform und anderer Enteignungen zwischen 1945 und 1949 festgeschrieben.

Bereits am 1.7.1990 wurde zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR der Staatsvertrag über die Wirtschafts-, Währungs- und Sozialunion geschlossen. In diesem Vertrag wurde die Einführung der Deutschen Mark (DM) als Währung in der noch existierenden DDR noch vor der Wiedervereinigung geregelt (Währungsunion). Die DDR verpflichtete sich zur Schaffung der Voraussetzungen für die Einführung der sozialen Marktwirtschaft, die die sozialistische Planwirtschaft ablöste (Wirtschaftsunion). Außerdem schuf die DDR Einrichtungen der Sozialversicherungen (z. B. Renten-, Kranken-, Arbeitslosenversicherung) und des Arbeitsrechts (z.B. Tarifautonomie, Mitbestimmung) wie in der Bundesrepublik (Sozialunion).

 
   

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