Diktatur, Alleinherrschaft. Der Alleinherrscher wird als Diktator bezeichnet. Das Amt des Diktators war in der römischen Verfassung für besondere Krisensituationen vorgesehen. Auf Vorschlag des Senats konnte einer der beiden Konsuln einen Diktator als außerordentlichen Beamten benennen. Seine Amtszeit war auf höchstens sechs Monate beschränkt. Ursprünglich war das Amt zur Abwehr einer Bedrohung von außen gedacht.
Die Diktatoren in der späten römischen Republik hatten mit dieser Absicht nichts mehr zu tun. Sulla erhielt im Bürgerkrieg vom Senat 82 v. Chr. die Diktatur auf unbegrenzte Zeit, „für die Neuordnung des Staates“. Ende 48 v. Chr. wurde Caesar für ein Jahr zum Diktator ernannt, 46 v. Chr. erhielt er die Diktatur auf zehn Jahre und 44 v. Chr. auf unbestimmte Zeit.