Codex Theodosianus, Sammlung von kaiserlichen Erlassen. Der Codex wurde 438 veröffentlicht, geht auf den byzantinischen Kaiser Theodosius II. (*401, †450) zurück und bildet die Grundlage der Rechtsschöpfung in allen späteren romanischen und germanischen Reichen Europas. Eine weitere wichtige Rechtssammlung (Codex) wurde 534 unter dem byzantinischen Kaiser Iustinian oder Justinian I. (*482, †565) herausgegeben.
Die praktische Anwendung des Rechts gehört zu den bedeutenden Errungenschaften des Römischen Reichs, die bis heute ihre Spuren hinterlassen hat. So unterschied man bereits in der römischen Republik zwischen Strafsachen (Fällen von Straftaten) und Zivilsachen (Streitfragen zwischen den Bürgern). Das Prinzip „im Zweifel für den Angeklagten“ stammt gleichfalls aus dem römischen Rechtswesen.