Abk. UV: Unsichtbare elektromagnetische Wellen, die sich an das violette Ende des sichtbaren Spektrums anschließen. Ihre Wellenlängen liegen etwa zwischen 400 nm (4 • 10–7 m) und 3 nm (3 • 10–9m). Nach kürzeren Wellenlängen schließen sich an das Ultraviolett die Röntgenstrahlen an. Eine natürliche Quelle von Ultraviolettstrahlung ist die Sonne, künstliche Ultraviolettstrahler sind z. B. Wolframbandlampen mit Quarzfenster (kontinuierliches Spektrum), Quecksilberdampflampen (Linienspektrum) und Wasserstofflampen. Ultraviolettstrahlung lässt sich fotografisch und durch Fluoreszenz nachweisen. Biologisch wirksam ist die UV-Strahlung v. a. im Wellenlängenbereich zwischen 320 und 280 nm. Sie bewirkt u. a. die Bildung von Vitamin D (aus dem Provitamin Ergosterol) und die Bräunung der menschlichen Haut. Längere Bestrahlung ist schädlich (Verbrennungen, Netzhautablösung). Die zellzerstörende Wirkung der UV-Strahlung auf Bakterien wird u. a. zur Sterilisation genutzt. Von Glas und Luft werden UV-Strahlen in starkem Maße absorbiert. Die UV-Strahlung der Sonne gelangt daher nur sehr geschwächt bis zur Erdoberfläche.
Chemie
5. Klasse
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Abitur