Zum Strahlenschutz gehören die Erforschung und Durchführung von Maßnahmen zur Verhinderung von Strahlenschäden. Dabei ging es früher in erster Linie um Schäden durch ionisierende Strahlung, in den letzten zwei Jahrzehnten wurde auch niederenergetische Strahlung („Elektrosmog“) miteinbezogen.
Man unterscheidet zwischen dem Strahlenschutz für Personen und dem für Material. Der Strahlenschutz muss besonders in der Kerntechnik, der Kern- und Hochenergiephysik, in der Radiochemie, der Nuklearmedizin sowie im Umgang mit Lasern beachtet werden. An erster Stelle steht immer eine hinreichende Abschirmung von Strahlenquellen, außerdem muss, wenn möglich, auf genügenden Abstand geachtet werden (die Intensität jeder Strahlung fällt mit dem Quadrat des Abstands von der Quelle!).
Es gibt in Deutschland umfangreiche gesetzliche Regelungen zum Strahlenschutz, die u. a. die Bestellung von Strahlenschutzbeauftragten in gefährdeten Betrieben und Behörden vorschreiben.