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Sozialgesetzgebung, auf Otto von Bismarck zurückgehende Maßnahmen der staatlichen Fürsorge, um die Lebensbedingungen der Arbeiterschaft zu verbessern.

1883 regelte erstmalig ein Gesetz die Krankenversicherung der Arbeiter. Die Beiträge wurden von Arbeitgebern und Arbeitnehmern gemeinsam aufgebracht und in eine gemeinsame Kasse (Krankenkasse) eingezahlt. Die Leistungen bestanden in freier ärztlicher Behandlung und einem Krankengeld, das vom 3. Tage an bis zu höchstens 13 Wochen gezahlt wurde.

Es folgten Gesetze über eine Unfallversicherung (1884) sowie eine Alters- und Invalidenversicherung (1889), heute Rentenversicherung.

Mit diesen Sozialgesetzen hoffte Bismarck die Arbeiter für sich zu gewinnen und sie den Sozialdemokraten entziehen zu können, die er mit den Sozialistengesetzen bekämpfte.

Modell für ein Sozialversicherungssystem

Die anfänglich noch ungenügenden Versicherungsleistungen wurden in den folgenden Jahrzehnten verbessert. Die drei Gesetze wurden 1911 in der Reichsversicherungsordnung zusammengefasst. 1927 wurde zusätzlich eine Arbeitslosenversicherung eingeführt.

Für lange Zeit war die Sozialgesetzgebung in Deutschland für andere Staaten Vorbild. Sie bilden bis heute das Fundament des Sozialversicherungssystems der Bundesrepublik Deutschland.


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