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Deutschlandlied, das von August Heinrich Hoffmann von Fallersleben (*1798, †1874) im Jahr 1841 verfasste Gedicht „Lied der Deutschen“. 
Hoffmann von Fallersleben war Professor in Breslau, wurde aber 1842 wegen der politischen Inhalte seiner Gedichte und Lieder entlassen. 1848 wurde er rehabilitiert, bekam jedoch keine neue Professur. In seinem Gedicht machte von Fallersleben seiner Empörung Luft, dass in Deutschland etwa drei Dutzend souveräne Staaten existierten, in denen überdies von „Recht und Freiheit“ nicht oft die Rede sein konnte. Die drei Strophen wurden nach der Melodie der Kaiserhymne des österreichischen Komponisten Joseph Haydn (*1732, †1809) gesungen. 
1922 wählte der sozialdemokratische Reichspräsident Friedrich Ebert (*1871, †1925) das Gedicht als Textgrundlage für die Nationalhymne der Weimarer Republik. Während des Nationalsozialismus wurde das Lied gemeinsam mit dem Horst-Wessel-Lied als Hymne gesungen. 
Da die erste Strophe („Deutschland, Deutschland über alles“) missverständlich gedeutet werden kann, ist seit 1952 nur noch die 3. Strophe („Einigkeit und Recht und Freiheit“) die deutsche Nationalhymne. 1991 wurde das Lied zur Nationalhymne des vereinten Deutschland erklärt.

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