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Allgemeines

Zitate stellen eine Verbindung zwischen dem Text und Ihren Überlegungen her, sie sind Beweise, die es ermöglichen Gedanken nachzuprüfen. 

Zitate, die länger sind als für die Beweisführung notwendig, sollten ebenso vermieden werden wie zu viele Zitate. 
Ein Zitat kann

  • Aussagen belegen,
  • exakt dem Wortlaut des Textes entsprechen oder
  • grammatisch korrekt mit der inhaltlichen Aussage verknüpft sein. 

Sobald Sätze oder Textpassagen aus dem vorliegenden Prüfungstext übernommen werden, müssen diese als Zitat gekennzeichnet werden.

 

Wörtliche Zitate

  • Es dürfen keine Veränderungen des Wortlauts, der Rechtschreibung oder der Zeichensetzung vorgenommen werden.

  • Hervorhebungen und Fehler im Zitat müssen übernommen werden und mit einem in Klammern gesetzten Hinweis darauf versehen werden [sic].

  • Wörtliche Zitate werden mit "doppelten Anführungszeichen" gekennzeichnet; ein Zitat im Zitat wird mit ,einfachen Anführungsstrichen' markiert.
  • Auslassungen und Erläuterungen werden in eckige Klammern [ ... ] gesetzt.
  • Titel werden in "Anführungszeichen" angegeben.
 

Sinngemäße Zitate (Paraphrasen)

  • Sinngemäße Zitate werden im Konjunktiv wiedergegeben.

  • Quellen beim sinngemäßen Zitieren werden mit vergl. / vgl. angegeben.
 

Zitierweisen bei literarischen Texten

  • Gedichte: Angabe von Strophe, Vers (z. B. erste Strophe, Z. 6)

  • Dramen: Angabe von Akt bzw. Aufzug, Szene bzw. Auftritt, Vers bzw. Zeile (z. B. Akt III, Szene 2, Vers 14)

  • epische Texte: Angabe von Seitenzahl, ggf. Zeile (z. B. S. 15, Z. 24)

Schlagworte

  • #Zitat
  • #Paraphrase