Amerikanische Verfassung, die Verfassung der Vereinigten Staaten von Amerika (USA), in der auch die Menschen- und Bürgerrechte (Grundrechte) enthalten waren.
Die Virginia Bill of Rights
Das Gedankengut der Aufklärung fand seinen wesentlichen Ausdruck in der Idee der Menschen- und Bürgerrechte. Demnach besitzt jeder Mensch unantastbare Rechte (Grundrechte), die kein Staat verletzen dürfe. In der am 12.6.1776 verabschiedeten Virginia Bill of Rights wurden die wesentlichen Grundrechte festgelegt. Sie folgte den Ideen der englischen Bill of Rights von 1689 und wurde von Thomas Jefferson verfasst.
Zu den angeborenen Grundrechten aller Menschen gehören das Recht auf Leben, Freiheit, Eigentum, Glück und persönliche Freiheit. Darüber hinaus enthält die Virginia Bill of Rights Grundsätze für die Rechte der Bürger und zum Staatsaufbau, die in die amerikanische Verfassung einflossen. Erstmals in der Geschichte wurden Menschenrechte verkündet, die jedoch Frauen, Sklaven und Indianer nicht einschlossen.
Die Bundesverfassung
Im Herbst 1777 hatten die 13 ehemaligen Kolonien mit den „Articles of Confederation“ einen losen Staatenbund gegründet. Erst 1787 traten Vertreter der einzelnen Staaten in Philadelphia zusammen, um den Entwurf für eine Bundesverfassung zu beraten, die im gleichen Jahr verabschiedet wurde. Auf Verlangen verschiedener Staaten wurde die Verfassung im Herbst 1789 durch zehn Zusätze (Amendments) ergänzt, die 1791 in Kraft traten: Sie wurden als Bill of Rights bekannt.
In der Verfassung wurden die Spielregeln des politischen Zusammenlebens im neuen Staat festgelegt. Da es kein praktisches Vorbild gab, war die Verfassung damals einmalig. Das wichtige Prinzip der Gewaltenteilung zur Sicherung der Rechte und Freiheiten der Bürger wurde darin umgesetzt und gilt heute noch.
Die amerikanische Verfassung beschreibt eine Präsidialdemokratie mit einem direkt vom Volk gewählten Präsidenten, der die Regierung ernennt (Exekutive). Der Kongress ist die Legislative und besteht aus zwei Häusern: Im Repräsentantenhaus als Parlament sitzen die direkt vom Volk gewählten 435 Abgeordneten (ähnlich dem Bundestag in Deutschland). Der Senat setzt sich aus zwei Senatoren für jeden Bundesstaat zusammen und bildet die Vertretung der Bundesstaaten (ähnlich dem Bundesrat in Deutschland).
Wahlberechtigte waren in den 13 Bundesstaaten zunächst nur weiße Männer über 21 Jahre, die Steuern zahlten. Das waren lediglich 10% der Bevölkerung. Besitzlose dürften ab 1830, ehemalige Sklaven ab 1869/70, Frauen ab 1920 und Ureinwohner („Indianer“) ab 1924 wählen.