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Fehde, die gewaltsame Auseinandersetzung auf eigene Faust ohne Hilfe eines Gerichts im Mittelalter.

Im Mittelalter gelang es nicht, das Recht auf Gewaltanwendung ausschließlich dem König zu erlauben. Selbsthilfe (im Frühmittelalter auch in Form der Blutrache) war zugelassen. Fehdeberechtigt war im Frühmittelalter jeder Freie, im Hoch- und Spätmittelalter jeder Waffenberechtigte (Adel, aber auch Städte).

Eröffnet wurde eine Fehde durch den Fehdebrief, eine seit dem 12. Jahrhundert gebräuchliche Formalität, die auf dem Ehrenkodex der Ritter beruhte. Die Fehde zielte auf die Schädigung des Gegners, besonders gegen seinen Besitz (abhängige Bauern und Dörfer). Die Fehde wurde durch einen Sühnevertrag abgeschlossen.

Bereits im 10. Jahrhundert wandte sich die Kirche gegen das Fehdewesen. Die jeweils nur befristet geltenden, durch den König verkündeten Landfrieden seit dem 12. Jahrhundert verboten Fehden oder gestatteten sie nur bei Verweigerung einer gerichtlichen Klärung.

Fehden waren bis zum Ausgang des Mittelalters verbreitet. Im Reichslandfrieden von 1495 (Ewiger Landfrieden) wurden Fehden verboten. Dieses Verbot konnte aber jahrhundertelang nicht durchgesetzt werden.


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