Dorf, ländliche Siedlung mehrerer Hausgemeinschaften von ursprünglich landwirtschaftlich Beschäftigten (Bauern).
Siedlungsformen
Hauptsiedlungsform im Frühmittelalter waren Einzelhof und Weiler (kleine, unregelmäßige Gruppen von Einzelhöfen). Vereinzelt gab es im Fränkischen Reich auch schon geregelte Ansiedlungen von Königsfreien (Leibeigene des Königs) auf Königsgütern.
Mit der wachsenden Bevölkerungszahl im Hochmittelalter setzte ein Konzentrationsprozess ein. Es entstand das Reihendorf oder Haufendorf, das unplanmäßig angelegt und dicht bebaut war. Aus dem Reihen- oder Haufendorf entwickelte sich die Dorfgemeinde. Daneben finden sich planmäßig angelegte Dorfformen, die durch den inneren Landausbau und die Ostsiedlungen entstanden: das Waldhufendorf, das Marschhufendorf und im Bereich der deutschen Ostsiedlung die Angerdörfer mit einem im Gemeindebesitz befindlichen zentralen Platz, dem Anger, und Straßendörfer (Häuser und Höfe entlang der Durchgangsstraße) zwischen den meist älteren Runddörfern oder Rundlingen.
Dorfgenossenschaft und Dorfgemeinde
Die Dorfgenossenschaft regelte als Wirtschaftsverband die Bodenbestellung in der Dreifelderwirtschaft und die Nutzung des Gemeinbesitzes (Allmende). Die Dorfgemeinde als Rechtsverband regelte Streitigkeiten vor dem Dorfgericht. Das Recht der Dorfgenossenschaft und der Dorfgemeinde trat in Konkurrenz zur Dorfherrschaft, die vom Grundherrn ausgeübt wurde, und konnte diese oft verdrängen.
Der Dorfvorsteher wurde regional unterschiedlich entweder durch freie Wahlen durch die Gemeinde bestimmt und meist als Bürgermeister bezeichnet oder durch Einsetzung durch den Dorfherrn (Schultheiß oder Schulz).
Nach der sozialen Schichtung eines Dorfes kann unterschieden werden zwischen vollberechtigten Gemeindemitgliedern (Inhaber einer vollbäuerlichen Stelle, Hufe genannt, und Mitnutzer der Allmende), den Besitzern kleinerer Stellen mit Nutzflächen, die kleiner als eine Hufe waren, und die nur in geringem Maß an den dörflichen Nutzungsrechten beteiligt waren, und der unterbäuerlichen Schicht (z. B. Tagelöhner, Dienstboten), deren Angehörige meist keine Gemeindemitglieder waren.
Das Dorf in der Neuzeit
Seit dem Spätmittelalter setzte sich trotz des Widerstands der bäuerlichen Genossenschaften die herrschaftliche Komponente durch. Das Dorf wurde zu einer reinen Verwaltungseinheit. Industrialisierung und Verstädterung veränderten seit dem 19. Jahrhundert die wirtschaftliche und soziale Dorfstruktur. Immer mehr Bauern nahmen nichtlandwirtschaftliche Tätigkeiten auf. Mit zunehmender Mobilität siedelten sich immer mehr Stadtbewohner in Dörfern an.
Der heutige Begriff Gemeinde, der sowohl Dörfer als auch Städte umfasst, als Verwaltungsbezirk beseitigte den rechtlichen Unterschied.