Direkt zum Inhalt

Römische Provinz, von Rom erobertes Gebiet, das von einem römischen Statthalter verwaltet wurde. Zur Organisation ihrer Herrschaft teilten die Römer die eroberten Gebiete in Provinzen ein. Nach dem 1. Punischen Krieg wurde Sizilien die erste Provinz.

Die Bundesgenossen Roms in Italien gaben nach dere römischen Expansion ihre militärische und außenpolitische Selbstständigkeit auf, regelten ihre inneren Angelegenheiten jedoch als Provinz selbst. In unsicheren Gebieten wurden zudem Kolonien gegründet. Dies waren befestigte Siedlungen oder Städte. Sie dienten dem Schutz und auch als Mittel, die Bundesgenossen zu kontrollieren.

Die Bewohner der Provinzen waren Untertanen ohne römisches Bürgerrecht (bis 212 n. Chr.) und mussten Steuern und Abgaben zahlen. Die römischen Statthalter plünderten die Provinzen oft rücksichtslos aus. Nach dem Bundesgenossenkrieg (91 bis 88 v. Chr.) wurde das Bürgerrecht allmählich auf alle männlichen Bewohner Italiens ausgedehnt.

Kaiser Augustus ordnete die Provinzverwaltung neu. Er gab den Statthaltern ein festes Gehalt und richtete die Versammlung der Provinzialen ein, die Beschwerden beim Kaiser einreichen konnte. Im Jahr 212 n. Chr. erhielten alle freien Bewohner des Römischen Reichs das Bürgerrecht.


Schlagworte

  • #römische Provinz
  • #Rom
  • #römisches Bürgerrecht
  • #Kaiser Augustus