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Ultraviolettstrahlung, Abk. UV-Strahlung, sind unsichtbare elektromagnetische Wellen, deren Wellenlängen jenseits der kurzwelligen, d. h. violetten Grenze des sichtbaren Spektrums liegen. Man unterscheidet die Bereiche UV-A (380–315 nm), UV-B (315–280 nm) und UV-C (280–200 nm). Man fasst UV-A und UV-B auch als „nahes UV“ zusammen, UV-C dagegen wird unterteilt in fernes (280–200 nm) und Vakuum- oder extremes UV (VUV, EUV, 200–30 nm). Der Frequenzbereich der UV-Strahlung liegt dementsprechend zwischen 800 THz und 10 PHz.

Bei noch kürzeren Wellenlängen beginnt der Bereich der  Röntgenstrahlung; die Grenze ist jedoch nicht einheitlich definiert.

UV-Strahlung wird von Glas und Luft (insbesondere durch die Ozonschicht der Atmosphäre) weitgehend absorbiert; deshalb gelangt nur ein kleiner Teil der von der Sonne ausgehenden UV-Strahlung bis zum Erdboden und noch viel weniger durch die Fenster ins Haus.

UV-A ist das sog. „Bräunungs-UV“, UV-B wird u. a. zur Synthese von Vitamin D benötigt. Ultraviolettstrahlung. wirkt keim- und zelltötend, weshalb sie zur Sterilisation und in der Strahlentherapie eingesetzt wird. Zu hohe Bestrahlungsdosen (langes „Sonnenbaden“!) können Hautkrebs und Augenschäden verursachen.


Schlagworte

  • #elektromagnetisches Spektrum