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Abk. für maximale Arbeitsplatzkonzentration: Die höchste zulässige Konzentration eines Stoffes in der Luft am Arbeitsplatz. Sie ist diejenige Konzentration, die nach dem gegenwärtigen Stand der Kenntnisse auch bei langfristiger Exposition die Gesundheit des Beschäftigten nicht beeinträchtigt. Die MAK-Werte werden von einer Kommission der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) alljährlich festgelegt.


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