Zwei-Plus-Vier-Vertrag – Lexikoneinträge
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Souveränität, die höchste unabhängige Herrschafts- und Entscheidungsgewalt eines Staates. Dazu gehört, dass ein Staat seine Verfassung und das Rechtssystem frei und unabhängig gestalten kann sowie die Richtlinien in der Innen- und Außenpolitik selbst bestimmt. Die Bundesrepublik Deutschland erlangte schrittweise ihre volle Souveränität. Das Besatzungsstatut und seine Erweiterung im Petersberger Abkommen (1949) regelten den Zugang der Bundesrepublik zu internationalen Organisationen wie dem Europarat, die Wiederaufnahme der Handels- und diplomatischen Beziehungen zu Staaten des Westens und das...
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Zwei-plus-Vier-Vertrag, die Vereinbarung der beiden deutschen Staaten („Zwei“) und der Siegermächte des Zweiten Weltkriegs USA, Sowjetunion, Großbritannien und Frankreich („Vier“) über die außenpolitische Seite der Wiedervereinigung . Die Verhandlungen begannen mit einer gemeinsamen Konferenz der Außenminister der NATO- und Warschauer-Pakt-Staaten in Ottawa (Kanada) und der Verständigung auf die Formel „Zwei-plus-Vier“. Der Vertrag wurde am 12.9.1990 unterzeichnet und trat am 15.3.1993 in Kraft. Die wichtigsten Regelungen des Zwei-plus-Vier-Vertrags waren: endgültige Festlegung der Grenzen und...