Noitverordnung – Lexikoneinträge
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Präsidialkabinette, die Regierungen der Weimarer Republik nach 1930 bis zu Hitlers Ernennung zum Reichskanzler. Sie konnten sich auf keine parlamentarische Mehrheit stützen und waren abhängig vom Reichspräsidenten. Dieser erließ mit dem Hinweis auf Artikel 48 der Weimarer Reichsverfassung Notverordnungen . Merkmale und Bedeutung Neue Gesetze wurden nach Artikel 48 per Notverordnung vom Reichspräsidenten erlassen, das heißt nicht vom Parlament beschlossen. Wollte der Reichstag eine Notverordnung aufheben, konnte er von Reichspräsident Hindenburg nach Artikel 25 der Verfassung aufgelöst werden...