Wie entsteht ein Lehrplan?

„Wir müssen dieses Thema behandeln, auch wenn uns das nicht gefällt. Es ist Teil des Lehrplans.“ Ein Satz in dieser Art fällt im Schulalltag häufig mal. Auch Sie haben den Begriff „Lehrplan“ bestimmt schon gehört, zum Beispiel im Gespräch mit den Lehrerinnen und Lehrern Ihres Kindes. Die bekannte Aussage unserer Bundeskanzlerin, dass Bildung Ländersache sei, bedeutet auch, dass der Lehrplan sich je nach Bundesland unterscheidet. Hier erklären wir dieses Thema und nehmen den sogenannten Lehrplan unter die Lupe.

Was ist ein Lehrplan?

Ein Lehrplan ist eine Übersicht über Lernziele, aufgeschlüsselt nach Schultyp, Fach und Klassenstufe. Diese Auflistung wird auch Curriculum genannt. Lehrpläne geben vor, welche Kompetenzen die Schüler und Schülerinnen am Ende einer Klassenstufe haben müssen. In Biologie sollen etwa von der 7. bis zur 10. Klasse der Stoffwechsel des Menschen, das Nervensystem und die Evolution gelernt werden. Dazu kommen die Lernziele, wie das richtige Umgehen mit Fachwissen, die Methoden, wie man naturwissenschaftliche Erkenntnisse gewinnen kann, und Kommunikations- und Bewertungshinweise.

Im Fach Deutsch sind im Lehrplan der Sekundarstufe I in Nordrhein-Westfalen beispielsweise folgende Anforderungsbereiche vor dem Übergang in die Oberstufe maßgeblich: sprechen und zuhören,schreiben, lesen, aber auch Umgang mit Texten und Medien, Sprache untersuchen können sowie bestimmte Methoden und Arbeitstechniken. Im Lehrplan werden dazu sogenannte Inhaltsfelder und mögliche Kontexte für erfolgreiches Lernen vorgeschlagen. Die einzelnen Lehrkräfte entscheiden aber selbst über die konkrete Gestaltung ihrer Stunden. Zu welchem Thema die Kinder lernen, eine E-Mail zu schreiben, bleibt ihnen überlassen.

Wie entsteht ein Lehrplan?

Jedes Land der Bundesrepublik Deutschland hat eigene Schulgesetze. Außerdem werden bestimmte übergeordnete Bildungsziele festgelegt. Das sind unter anderem grundlegende Kompetenzen, die in der Schule gelernt werden sollen, wie zum Beispiel Kreativität, kritisches Denken und Sachlichkeit. Es gilt, die Schulgesetze und Bildungsziele in Einklang zu bringen und die Lehrpläne zu erstellen.

Wir erklären am Bundesland Bayern exemplarisch, wie das funktioniert: Die Lehrpläne in Bayern werden durch die Lehrplankommission erstellt. Diese wird vom Staatsministerium für Unterricht und Kultus einberufen und sollte gewisse gesellschaftlich relevante Gruppen repräsentieren. Das können zum Beispiel Personen aus der Wirtschaft sein. Wichtig ist, dass die Mitglieder der Kommission sowohl pädagogisch als auch fachlich kompetent sein müssen.

Bei der Auswahl werden neben der Kompetenz auch Kriterien wie das Geschlecht, Berufserfahrung und regionale Verteilung berücksichtigt. In dieser Kommission werden auf Basis eines Lehrplankonzepts, das vom Staatsinstitut zur Verfügung gestellt wird, Lehrplanvorschläge erstellt. Das Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung mit Sitz in München erhält das Ergebnis und entscheidet am Ende, ob der Lehrplan in dieser Form übernommen werden kann.

Wie oft der Lehrplan angepasst wird, ist nicht genau festgelegt. Jedes Land entscheidet das individuell. Der Lehrplan für Berlin und Brandenburg zum Beispiel wurde das letzte Mal zum Schuljahr 2017/18 geändert. Die Ziele und Lernstandards wurden modernisiert und angepasst.

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Warum ist der Lehrplan Ländersache?

Zentrales Stichwort ist das sogenannte Kooperationsverbot. Dieses Kooperationsverbot ist im Artikel 30 des Grundgesetzes geregelt und besagt, dass der Bund keinen Einfluss auf die Schulpolitik der einzelnen Länder nehmen darf. Bildung ist Sache der Länder.

Über eine Änderung dieser Regelung wird schon seit Jahren diskutiert, bisher ist aber keine Änderung in Aussicht. Für diese Änderung wäre eine Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat nötig.

Das Kooperationsverbot hat Vor- und Nachteile. Die Zuständigkeit des jeweiligen Landes lässt ortsspezifische Anpassungen zu. Im Saarland ist aufgrund der Nähe zu Frankreich beispielsweise die erste Fremdsprache oft Französisch und nicht Englisch. Es gibt jedoch auch gute Argumente für ein zentral geregeltes Bildungssystem: Es würde einen einfacheren Schulwechsel zwischen den Bundesländern ermöglichen und die Vergleichbarkeit der Schulleistungen erhöhen. Und Fortschritte in der Digitalisierung könnten beispielsweise durch Gelder vom Bund einfacher in den Ländern umgesetzt werden.