Andere Bezeichnung: persönliches Fürwort
Über das Wort „Personalpronomen“
Genus, Betonung: das Personalpronomen
Plural: die Personalpronomen oder die Personalpronomina
Abkürzung: Ps.-Pron., Pers.-Pron.
Herkunft: von lat. prōnōmen persōnāle persönliches Pronomen
Definition
„Personalpronomen“ ist eine Unterart der Wortart Pronomen, die wiederum zur Wortartengruppe Nomen gehört. Unter Personalpronomen versteht man ein Wort, das einen Gegenstand allein dadurch beschreibt, dass es seine grammatische Person und seinen Numerus, in manchen Fällen auch sein Genus angibt. Gewöhnlich wird es gegenständlich (= „substantivisch“) und nicht als Prädikat gebraucht.
Deklination
Übersetzung des Ablativs in der Tabelle: Der Ablativ einer Person kann ohne Präposition nur in wenigen Funktionen vorkommen. Hier sind die Ablative als Ablātīvus compārātī (= Ablātīvus compārātiōnis) übersetzt, wie in folgenden Beispielen:
÷ Cicerō gravior est mē. Cicero ist bedeutender als ich.
÷ Cicerōnem sē graviōrem dūcit. Er hält Cicero für bedeutender als sich selbst.
Sonderformen
(1) Verbindung mit cum: Die Präposition cum wird den Ablativen nicht vorangestellt, sondern angehängt: mēcum, tēcum, nōbīscum, vōbīscum, sēcum.
(2) Verstärkung: Zur besonderen Hervorhebung können Personalpronomen verstärkt werden:
• durch angehängtes -mĕt, z.B.: egomet, mēmet, nōsmet, vōbīsmet, sibimet;
• im Nom.Sg. der 2. Person durch angehängtes -tĕ: tūte;
• in den auf ē auslautenden Formen durch Verdopplung: mēmē, tētē, sēsē.
Nicht-reflexiver und reflexiver Gebrauch
Nicht-reflexiver Gebrauch ist der gewöhnliche Gebrauch des Personalpronomens, nämlich ohne Rückbezug auf das Subjekt des Satzes. Im Unterschied zum Deutschen existiert im Lateinischen nur für die 1. und 2. Person ein nicht-reflexives Personalpronomen: egō ich, tū du, nōs wir, vōs ihr. Die genannten Personalpronomen können wie im Deutschen kein Genus ausdrücken. Die Funktion eines nicht-reflexiven Personalpronomens der 3. Person (deutsch: er/sie/es, Plural: sie) muss das Demonstrativpronomen is/ea/id der/die/das mit übernehmen.
Reflexiver Gebrauch bedeutet, dass das Personalpronomen sich auf das Subjekt zurückbezieht in dem Sinne, dass es den im Subjekt genannten Gegenstand wiederaufnimmt. Die genannten Pronomen der 1. und 2. Person werden im Lateinischen wie im Deutschen auch reflexiv gebraucht. Für die 3. Person gibt es das ausschließlich reflexiv gebrauchte Personalpronomen sē sich. Alle reflexiv gebrauchten Pronomen bezeichnet man auch als Reflexivpronomen (Genaueres siehe unter diesem Stichwort).
Weglassung des Subjekt-Personalpronomens
Da die Personalendung des lateinischen Verbs einem Subjekt-Personalpronomen gleichwertig ist, verzichtet das Lateinische gewöhnlich auf das Subjekt-Personalpronomen. Es wird nur in zwei Fällen gebraucht:
• bei besonderer Betonung des Subjekts;
• in der 3. Person, falls das Genus des Subjekts zum Ausdruck gebracht werden soll, das die Personalendung nicht anzeigen kann.
Genauere Informationen und Beispiele hierzu findest du unter Verb.
Der Genitiv des Personalpronomens in Konkurrenz zum Possessivpronomen
Form
Die Genitive des Personalpronomens sind alle umfunktionierte Genitive des Possessivpronomens, dürfen also mit den Formen des Possessivpronomens in ihrer ursprünglichen Funktion nicht verwechselt werden!
• Die Genitive mit Endung -ī sind ursprünglich Gen.Sg.Neutrum des Possessivpronomens, z.B.:
÷ dēfēnsor nostr-ī bedeutet eigentlich: der Verteidiger des Unsrigen = der Verteidiger unserer Sache, dann mit Bedeutungsverschiebung: der Verteidiger unserer Person = unser Verteidiger.
• Die Genitive mit Endung -um oder -orum sind ursprünglich Gen.Pl.Maskulin des Possessivpronomens (-um ist die ältere Form von -ōrum), z.B.:
÷ multī nostr-um ist ursprünglich = multī nostr-ōrum viele der Unseren = viele unserer Leute, dann mit geringer Bedeutungsverschiebung: viele von uns.
Im Deutschen ist der Genitiv des Personalpronomens nur noch in wenigen altertümlichen Formulierungen erhalten, z.B.:
÷ Sie gedachten unser.
÷ Im Hause waren unser fünf (= fünf von uns).
÷ Der Sieg ist unser (= gehört uns)!
Daher müssen wir beim Übersetzen für den Genitiv des lateinischen Personalpronomens fast immer andere Ausdrucksweisen finden.
Funktion
(1) Das Possessivpronomen als Ersatz für das Genitiv-Personalpronomen in den meisten Attributfunktionen
Die wichtigste Funktion des Kasus Genitiv ist, einen Gegenstand als Attribut zu kennzeichnen, d.h. anzuzeigen, dass ein Gegenstand (im Genitiv) einen anderen Gegenstand (in beliebigem Kasus) näher bestimmt. Im Deutschen wird der Genitiv in vielen Fällen durch einen Präpositionalausdruck mit „von“ ersetzt. Z.B.:
÷ equus Mārcī das Pferd des Marcus, das Pferd von Marcus, Marcus’ Pferd
÷ lībertās cīvium die Freiheit der Bürger
Wenn der bestimmende Gegenstand eine grammatische Person ist (ich, du, er/sie/es, wir, ihr, sie), tritt diese nicht in den Genitiv, sondern wird durch das entsprechende Possessivpronomen ausgedrückt, also z.B.:
÷ nicht: *equus meī das Pferd meiner/ von mir, sondern: equus meus mein Pferd;
÷ nicht: *lībertās vestrī die Freiheit euer/ von euch, sondern: libertās vestra eure Freiheit.
In der 3. Person hat das Lateinische nur ein reflexives Possessivpronomen:
÷ Mārcus pāscit equum suum. Marcus füttert sein Pferd (= sein eigenes Pferd).
÷ Cīvēs dēfendent lībertātem suam. Die Bürger verteidigen ihre Freiheit (= ihre eigene Freiheit).
Im nicht-reflexiven Fall muss der Genitiv von is/ea/id (als Personalpronomen) gebraucht werden:
÷ Mārcus pāscit equum eius. Marcus füttert das Pferd von ihm = sein Pferd (d.h. das Pferd eines anderen).
÷ Cīvēs dēfendent lībertātem eōrum. Die Bürger verteidigen die Freiheit von ihnen = ihre Freiheit (d.h. die Freiheit von anderen).
Das Possessivpronomen macht einen Genitiv des Personalpronomens weitgehend überflüssig. Im Lateinischen werden die Genitive der Personalpronomen nur in den wenigen Spezialfällen verwendet, die im Folgenden unter (2) und (3) beschrieben sind.
(2) Das Genitiv-Personalpronomen als Attribut
(2a) Genitīvus patientis (= „Genitīvus obiectīvus“)
Die ī-Genitive des Personalpronomens (meī, tuī, nostrī, vestrī, suī) dienen dazu, mehrere nebeneinander gebrauchte Genitivfunktionen zu unterscheiden.
Im Lateinischen tritt das Problem auf, dass von Tätigkeitssubstantiven wie memoria Erinnerung, victōria Sieg zwei Genitivattribute mit verschiedener Funktion abhängen können; z.B.:
÷ Caesaris memoria Germānōrum Cäsars Erinnerung (der Germanen =) an die Germanen (d.h. Cäsar erinnert sich an die Germanen);
÷ Caesaris victōria Germānōrum Cäsars Sieg (der Germanen =) über die Germanen (d.h. Cäsar siegt über die Germanen).
Die deutsche Übersetzung ist in beiden Fällen wesentlich genauer als die lateinische Formulierung. Da im Lateinischen beide Beteiligten jeweils im Genitiv stehen, könnten die Satzstücke auch bedeuten: die Erinnerung der Germanen an Cäsar, der Sieg der Germanen über Cäsar. Im Lateinischen wird nicht klar, welcher der Beteiligten der Handelnde ist (= der Agens, hier im Genitīvus agentis = „Genitīvus subiectīvus“) und welcher der Behandelte ist (= der Patiens, hier im Genitīvus patientis = „Genitīvus obiectīvus“). Nur die Wortstellung gibt einen Hinweis, da der Handelnde meistens – aber nicht immer! – als erster genannt wird.
Wenn von grammatischen Personen die Rede ist, kann aber klar unterschieden werden:
• Das Possessivpronomen bezeichnet den Handelnden (= Agens);
• der Genitiv des Personalpronomens bezeichnet den Behandelten (= Patiens; er steht im Genitīvus patientis = „Genitīvus obiectīvus“). Z.B.:
÷ mea memoria vestrī meine Erinnerung (euer =) an euch (d.h. ich erinnere mich an euch);
÷ tua victōria nostrī dein Sieg (unser =) über uns (d.h. du siegst über uns);
÷ (Possessivpronomen:) vestra victōria Germānōrum euer Sieg (der Germanen =) über die Germanen (d.h. ihr siegt über die Germanen);
÷ (Genitiv des Personalpronomens:) vestrī victōria Germānōrum der Sieg der Germanen (euer =) über euch (d.h. die Germanen siegen über euch).
Die Bedeutung ist in allen diesen Satzstücken eindeutig und unabhängig von der Wortstellung.
(2b) Genitīvus totīus (= „Genitīvus partītīvus“)
Die um-Genitive des Personalpronomens (nostrum, vestrum, suōrum) werden als Genitiv der Gesamtheit (= Genitīvus totīus = „Genitīvus partītīvus“) verwendet, d.h. sie geben die Gesamtheit an, von der ein Teil im Satz genannt ist. Z.B.:
÷ Multī nostrum fūgērunt. Viele von uns flohen.
÷ Quis vestrum adiuvābit? Wer von euch wird helfen?
(3) Das Genitiv-Personalpronomen NICHT als Attribut
Wenn die Person in einer anderen Funktion als der attributiven auftreten soll, kann sie nicht durch das Possessivpronomen ausgedrückt werden, da dieses für die Attributfunktion geschaffen wurde.
(3a) Genitiv-Objekt
Die ī-Genitive des Personalpronomens (meī, tuī, nostrī, vestrī, suī) können als Genitiv-Objekt verwendet werden, z.B.:
÷ Propinquī meminērunt vestrī. Die Verwandten gedenken euer (= denken an euch). (Beachte, dass das Verb meminisse nur im Perfektstamm vorkommt, wobei das Perfekt Präsens-Bedeutung hat!)
(3b) Genitiv-Subjekt einer AUC
Die ī-Genitive des Personalpronomens (meī, tuī, nostrī, vestrī, suī) können als Subjekt eines Partizipialsatzes, nämlich einer AUC im Genitiv, gebraucht werden, z.B.:
÷ facultās tuī cōnsōlandī die Fähigkeit, dass du getröstet wirst = dich zu trösten. (Die AUC tuī cōnsōlandī als Ganzes ist Genitiv-Attribut zu facultās.)