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Präsidialkabinette, die Regierungen der Weimarer Republik nach 1930 bis zu Hitlers Ernennung zum  Reichskanzler. Sie konnten sich auf keine parlamentarische Mehrheit stützen und waren abhängig vom Reichspräsidenten. Dieser erließ mit dem Hinweis auf Artikel 48 der Weimarer Reichsverfassung Notverordnungen.

Merkmale und Bedeutung

Neue Gesetze wurden nach Artikel 48 per Notverordnung vom Reichspräsidenten erlassen, das heißt nicht vom Parlament beschlossen. Wollte der Reichstag eine Notverordnung aufheben, konnte er von Reichspräsident Hindenburg nach Artikel 25 der Verfassung aufgelöst werden. Der Reichspräsident ernannte einen Reichskanzler, der ohne parlamentarische Mehrheit regierte und nur ihm verantwortlich war.

Die Arbeit des Reichstags kam praktisch zum Erliegen. Die von der Verfassung nach Auflösung des Reichstags vorgesehenen Neuwahlen nach spätestens 60 Tagen fanden nicht statt, was einem Verfassungsbruch gleichkam. Reichspräsident Paul von Hindenburg wurde von einem Kreis rechtsgerichteter Kräfte beeinflusst, die eine vom Parlament unabhängige Regierung anstrebten.

Wichtige Ereignisse bis zur Kanzlerschaft Hitlers

Im April 1932 wurde Hindenburg gegen Hitler im zweiten Wahlgang erneut zum Reichspräsidenten gewählt.

Am 30.5.1932 wurde Reichskanzler Heinrich Brüning (*1885, †1970) entlassen. Sein Nachfolger wurde Franz von Papen (*1879, †1969). Das Kabinett der nationalen Konzentration wurde im Volk „Kabinett der Barone“ genannt: Sechs von neun Regierungsmitglieder waren adlig. Das Verbot der NSDAP-Organisationen SA und SS wurde am 14.6.1932 durch eine Notverordnung der Regierung von Papen aufgehoben. Als Gegenleistung bot Hitler die Tolerierung der Minderheitsregierung an.

In einem Staatsstreich des Reichskanzlers von Papen (Preußenschlag) am 20.7.1932 wurde die preußische Minderheitsregierung aus SPD und Zentrumspartei unter Berufung auf Artikel 48 der Verfassung abgesetzt. Der Reichskanzler übernahm auch das Amt des preußischen Ministerpräsidenten.

Die NSDAP wurde bei der Reichstagswahl am 31.7.1932 stärkste Partei. Die Kommunisten (KPD) gewannen ebenfalls dazu. Eine Regierung der demokratischen Mitte war rechnerisch allerdings nicht mehr möglich. Da die Versuche einer Regierungsbildung erfolglos blieben, fand am 6.11.1932 eine erneute Reichstagswahl statt. Es kam dabei zu einem Stimmenrückgang der NSDAP und zu Gewinnen für die Deutschnationalen Volkspartei (DNVP) und die KPD. Die republikfeindlichen Parteien KPD und NSDAP erhielten zusammen 50% der Stimmen.

Am 17.11.1932 trat das Kabinett von Papen zurück: General Kurt von Schleicher (*1882, †1934) wurde Anfang Dezember neuer Reichskanzler. Es war die 20. Regierung seit 1918. Nachdem Reichspräsident von Hindenburg Reichskanzler von Schleichers Vorschlag einer befristeten Diktatur als letzter Möglichkeit, die Ernennung Hitlers zum Reichskanzler zu verhindern, abgelehnt hatte, trat Kurt von Schleicher am 28.1.1933 von seinem Amt zurück.

Reichspräsident von Hindenburg ernannte Hitler am 30.1.1933 zum Reichskanzler, als eine parlamentarische Mehrheit für eine Regierung wiederholt nicht zustande kam. Im Kabinett waren neben drei Nationalsozialisten acht konservative Minister ohne NSDAP-Mitgliedschaft vertreten. Man glaubte irrtümlicherweise, Hitler „zähmen“ zu können.

Bei den Reichstagswahlen im März 1933 erhielt die NSDAP 43,9% der Stimmen – mehr als je zuvor, aber nicht die von der NSDAP erhoffte absolute Mehrheit. Auf die SPD entfielen 18,3%, auf die KPD 12,3%, auf die Zentrumspartei 11,2%. Mit der Machtübernahme Hitlers, von den Nationalsozialisten Machtergreifung genannt, endete faktisch die Weimarer Republik.


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