Unter einer physikalischen Einheit versteht man einen per Konvention festgelegten Wert einer physikalischen Größe, der als Vergleichsmaß bei Messungen dieser Größe dient.
Früher wurden Einheiten durch tatsächlich Vergleichskörper (Prototypen) definiert – im Mittelalter etwa durch einen am Rathaus angebrachten Stab, der genau eine Elle lang war, oder später durch das Urmeter. Heute wird nur noch das Kilogramm durch einen solchen Prototypen festgelegt, ab 2018 soll auch dies durch eine physikalische Definition ersetzt werden.
Heute werden Einheiten durch eine Messvorschrift (z. B. das Ampere) oder aber durch Rückführung auf Naturkonstanten (wie die Sekunde) definiert. Letzteres Verfahren soll in Zukunft für alle gesetzlichen Einheiten gelten.
Um zu große oder zu kleine Zahlenwerte zu vermeiden, kann man Einheiten mit Einheitenvorsätzen versehen, etwa „m“ für Milli oder G für „Giga“.
Ein Einheitensystem führt alle Einheiten auf einen kleinen Satz von Basiseinheiten zurück. In fast allen Ländern der Welt gesetzlich vorgeschrieben ist das Internationales Einheitensystem SI. In Deutschland ist die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) in Braunschweig für Fragen der Metrologie und der Realisierung der SI-Einheiten zuständig.
Achtung: Um die Symbole für Einheiten und Größen besser voneinander unterscheiden zu können, schreibt man Buchstaben, die für physikalische Größen stehen, immer kursiv, während Buchstaben, die für Einheiten und Einheitenvorsätze stehen, immer steil geschrieben werden!