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Über das Wort „modal“

Abkürzung:  mod.
Herkunft:  mittellat. modālis die Art und Weise betreffend (von modus Maß, Art, Weise)

 

Definition

Ein „Modalsatz“ ist ein Nebensatz, der eine andere oder genauere Beschreibung desselben Sachverhalts gibt, der im übergeordneten Satz genannt ist.

 

Arten von Modalsätzen

 

(1)  finite Nebensätze

Modale Nebensätze mit finitem Verb können eingeleitet werden
mit folgenden Subjunktionen:
cum  indem, dadurch dass  (mit Verb im Indikativ)
• cum  wobei, indem  (mit Verb im Konjunktiv > (E2) Sinnverhältnis bei cum- und ut-Sätzen)

÷ (cum + Indikativ)  Bis improbus fuistī, cum et remīsistī, quod nōn
   oportēbat, et accēpistī, quod nōn licēbat.
 
   Du bist zweimal unredlich gewesen, indem du erließest, was sich nicht
   gehörte, und annahmst, was nicht erlaubt war
.
   (Cicero: In Verrem 2:5:59)

÷ (cum + Konjunktiv)  Hīc paulisper est pūgnātum, cum irrumpere nostrī cōnārentur, illī castra dēfenderent.
   Hier wurde eine Weile gekämpft, wobei unsere Leute einzubrechen versuchten und jene das Lager verteidigten.
   (Cäsar: De bello Civile 3:67:5)
 

(2)  Partizipialsätze

(a)  modales Participium coniūnctum (= PC) 
• nur mit gleichzeitigem Aktivpartizip (= PPA).
Genaueres und Beispiele siehe unter Participium coniūnctum (> Satzkonstruktionen in der dt. Übersetzung; und: > Tempus in der dt. Übersetzung; und: > Funktionen des PC > (B) Adverbial > (3) Grund = kausal).

(b)  modaler Ablātīvus absolūtus (= Abl. abs.)
• mit gleichzeitigem Aktivpartizip (= PPA) oder Gerundiv.
Genaueres und Beispiele siehe unter Ablātīvus absolūtus (> Satzkonstruktionen in der dt. Übersetzung; und: > Funktionen des Abl. abs. > (6) Art und Weise = modal).
 

(3)  Infinitivsätze
• Der einzige Infinitiv, der ein modales Sinnverhältnis anzeigen kann, ist das Gerundium als Infinitiv ohne Subjekt oder Infinitiv mit übernommenem Subjekt. Es steht dann im modalen Ablativ. Z.B.:
÷ Multī patrimōnia effūdērunt, incōnsultē largiendō.
   Viele verschwendeten ihr Erbe, indem sie unüberlegt großzügige
   Geschenke machten
.
   (Cicero: De officiis 2:54)