Planwirtschaft, Zentralverwaltungswirtschaft, ein Wirtschaftssystem, in dem eine zentrale Behörde Pläne für die Volkswirtschaft aufstellt, ihre Durchführung anordnet und deren Erfüllung kontrolliert.
In den sozialistischen Planwirtschaften bestimmten der Staat bzw. staatliche Planungsbehörden nach politischen und wirtschaftlichen Zielvorstellungen die gesamte Produktion und Verteilung der Güter und Dienstleistungen sowie auch deren Preise. Die in Fünfjahresplänen entwickelten Anweisungen und Planvorgaben von oben waren verbindlich und ließen keine oder nur geringe Entscheidungsspielräume.
In der Deutschen Demokratischen Republik bestand die oberste Planungs- und Leitungsebene aus dem Ministerrat, den Fachministerien und der Staatlichen Plankommission, die mittlere Ebene aus den Kombinaten und den Vereinigungen volkseigener Betriebe sowie den Planungsbehörden auf der Ebene der DDR-Bezirke (vergleichbar der Bundesländer). Die untere Ebene bildeten die Volkseigenen Betrieb (VEB), die Kombinatsbetrieb und die privaten Handwerksbetriebe. VEB waren die verstaatlichten oder staatlichen Betriebe in der Industrie und im Dienstleistungssektor. In einem Kombinat wurden staatliche Betriebe einer Branche oder eines Industriezweigs zu einer großen Unternehmenseinheit zusammengefasst. In der Landwirtschaft gab es Landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaften (LPG) und Volkseigene Güter (VEG).
Im Unterschied zur sozialen Marktwirtschaft erfolgt in der Planwirtschaft die Koordination nicht über Märkte, sondern über eine zentrale staatliche Steuerung mit Plansoll-Vorgaben. Die Eigentumsordnung ist durch Staatseigentum geprägt. Eine Planwirtschaft ist das Wirtschaftssystem in einer Diktatur, wie sie in den sozialistischen Staaten durch die Alleinherrschaft der jeweiligen kommunistischen Partei bestand.