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Hörige, im mittelalterlichen Lehnswesen die unfrei gewordenen Bauern.

Zur Zeit Karls des Großen besaßen viele freie Bauern eigenes Land; sie konnten von den Erträgen leben. Um 1000 gehörte das meiste Land adligen Herren (Grundherrn). Die meisten Bauern waren damit im System der Grundherrschaft unfrei. Die Teilnahme an Kriegen führte zum Verfall von Haus und Hof. Durch Übergabe ihres Besitzes an den Grundherrn entkamen die Bauern der Heeresfolge.

Die unfreien Bauern wurden damit vom Grundherrn abhängig, benötigten um zu heiraten seine Erlaubnis, mussten Naturalabgaben und Frondienste (Arbeiten in der Landwirtschaft, Reparaturen usw.) leisten. Zusammen mit dem Land konnte er verkauft werden. Der Grundherr übernahm für die Bauern die Heeresfolge: Er stellte die Soldaten und schützte und unterstützte die Bauern in Notzeiten.

Im Unterschied zum Leibeigenen war der Hörige nur in Verbindung mit dem Grund und Boden abhängig. Durch die Bauernbefreiung wurde die Hörigkeit aufgehoben. 


Schlagworte

  • #Lehnswesen
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