Phylogenese (Stammesentwicklung): die stammesgeschichtliche Entwicklung der Arten sowie die Erforschung der diesbezüglichen Gesetzmäßigkeiten. Dazu werden fossile und rezente (noch lebende) Arten verglichen, sowie an rezenten Arten z. B. Vergleiche des Körperbaus, biochemischer Vorgänge oder der Keimesentwicklung durchgeführt. Über die Rekonstruktion der Phylogenese einer Organismengruppe können die Verwandtschaftsbeziehungen der zugehörigen Arten aufgeklärt werden und so kann ein phylogenetisches (natürliches) System aufgestellt werden (Systematik).
Biologie
5. Klasse
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Abitur