Nomenklatur ist die Kennzeichnung und Benennung der Vertreter der systematischen Gruppen. In der biologischen Terminologie gibt es außer der für die Anatomie des Menschen festgelegten anatomischen Nomenklatur noch die systematische Nomenklatur (taxonomische Nomenklatur). Von der Unterart aufwärts regelt diese Nomenklatur die internationale Einheitlichkeit der wissenschaftlichen Namen der einzelnen Kategorien. Dabei gilt i. d. R. das Prioritätsprinzip: In der zoologischen Nomenklatur gilt jeweils der erste, einem Tier ab dem 1. Jan. 1758 gegebene wissenschaftliche Name. Die botanische Nomenklatur entspricht weitgehend der zoologischen. Ausgangspunkt ist hier das Jahr 1753.
Die Benennung der Arten ist bei Tieren und Pflanzen binär (binäre Nomenklatur), d. h., dem Namen der Gattung folgt das Artepitheton; beide zusammen bilden den Artnamen. Hinzugefügt wird häufig noch der (gelegentlich abgekürzte) Name der Person, die den eigentlichen Artnamen in Verbindung mit der wissenschaftlichen Beschreibung gegeben hat, sowie das Jahr, in dem der wissenschaftliche Name erstmals veröffentlicht wurde (z. B. Wolf: Canis lupus L. , 1758; [L.=Linné]).
Bei Unterarten wird dem Gattungsnamen und Artepitheton noch die wissenschaftliche Bezeichnung der Unterart beigefügt (z. B. Europäischer Wolf: Canis lupus lupus L. , 1785).