genetischer Fingerabdruck: die Merkmale der menschlichen Erbsubstanz (DNA), die in ihrer Kombination nur in einem einzigen Menschen zu finden sind und die ihn daher eindeutig identifizieren können. Es lassen sich praktisch alle DNA-haltigen biologischen Proben (Blut, Haare, Sperma, Speichel) untersuchen und einer Person zuordnen, da die Erbsubstanz eines Individuums in fast allen Zellen identisch ist.
Seit 1996 darf der genetischer Fingerabdruck in Deutschland auf richterliche Anordnung hin durchgeführt werden, um Verdächtige bei Straftaten zu überführen oder zu entlasten. Auch für einen Vaterschaftsnachweis ist dieses Verfahren geeignet.