Notverordnung, in Artikel 48 der Weimarer Reichsverfassung vorgesehene Regelung, nach der der Reichspräsident , um die öffentliche Sicherheit und Ordnung wiederherzustellen, das ordentliche Gesetzgebungsverfahren durch das Parlament fast vollständig verdrängen und die Grundrechte vorübergehend außer Kraft setzen konnte. Neue Gesetze wurden per Notverordnung erlassen, nicht vom Parlament beschlossen. Die Unfähigkeit oder Unwilligkeit der Parteien zu politischen Kompromissen kennzeichnete besonders die Endphase der Weimarer Republik. Nach den Reichstagswahlen vom 14.9.1930 – die NSDAP wurde...
Präsidialkabinette, die Regierungen der Weimarer Republik nach 1930 bis zu Hitlers Ernennung zum Reichskanzler. Sie konnten sich auf keine parlamentarische Mehrheit stützen und waren abhängig vom Reichspräsidenten. Dieser erließ mit dem Hinweis auf Artikel 48 der Weimarer Reichsverfassung Notverordnungen . Merkmale und Bedeutung Neue Gesetze wurden nach Artikel 48 per Notverordnung vom Reichspräsidenten erlassen, das heißt nicht vom Parlament beschlossen. Wollte der Reichstag eine Notverordnung aufheben, konnte er von Reichspräsident Hindenburg nach Artikel 25 der Verfassung aufgelöst werden...
Reichskanzler (Zeitgeschichte), in der Weimarer Republik der Chef der Reichsregierung, der Exekutive. Der Reichskanzler war aufgrund der Weimarer Reichsverfassung einerseits gegenüber dem Reichstag als Legislative verantwortlich. Andererseits verhinderte seine Ernennung und Entlassung durch den Reichspräsidenten die Herausbildung einer eigentlichen Kanzlerverfassung. Diese doppelte Abhängigkeit trug wesentlich zur Strukturkrise des Weimarer Parlamentarismus bei. Von 1930 an stützten sich die Reichskanzler zunehmend auf den Reichspräsidenten ( Präsidialkabinette ). Mit der Berufung Adolf...
Reichspräsident (Zeitgeschichte), das Staatsoberhaupt des Deutschen Reichs in der Weimarer Republik von 1919 bis 1934. Der direkt vom Volk für eine Amtsdauer von sieben Jahren gewählte Reichspräsident stand gemäß der Weimarer Reichsverfassung neben dem Reichstag und in Konkurrenz zu diesem. Er hatte den Oberbefehl über die Reichswehr, das Recht zur Auflösung des Reichstags, das Recht zur Ernennung und Entlassung des Reichskanzlers und zur Verhängung des Ausnahmezustands (Notverordnungen). Während der erste Reichspräsident, der SPD-Politiker Friedrich Ebert (Reichspräsident von 1919 bis 1925)...
Weimarer Reichsverfassung, die von der Weimarer Nationalversammlung verabschiedete und am 14.8.1919 in Kraft getretene Verfassung des Deutsche Reiches und verfassungsmäßige Grundlage der Weimarer Republik . Die neue Verfassung war von der Verfassung der Frankfurter Nationalversammlung („Paulskirchenverfassung“) von 1849 beeinflusst und wirkte auf das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland ein. Die Verfassung hatte neben plebiszitären Elementen (z.B. Volksbegehren und die direkte Wahl des Reichspräsidenten) vor allem Elemente eines Präsidialsystems und Elemente einer parlamentarischen...