Ständegesellschaft – Lernwege
Ständegesellschaft – Klassenarbeiten
Ständegesellschaft – Lexikoneinträge
-
Adel (Mittelalter und Neuzeit), die eigentliche bestimmende Schicht in der mittelalterlichen Ständegesellschaft und im Deutschen Reich lange Zeit auch noch in der Neuzeit bis zum Ende des Ersten Weltkriegs. Der Adel im Mittelalter Im Fränkischen Reich trat der Adel zusammen mit dem König, den er vielfach aus seinen eigenen Reihen erhob, als Inhaber des Herrschaftsmonopols auf. In der Zeit der Karolinger kam es bereits zu einer Untergliederung des Adelsstands, der fortan durch verschiedene (soziale) Abstufungen geprägt blieb. Im mittelalterlichen Lehnswesen wurde der niedere dem Hochadel...
-
Dorf, ländliche Siedlung mehrerer Hausgemeinschaften von ursprünglich landwirtschaftlich Beschäftigten (Bauern). Siedlungsformen Hauptsiedlungsform im Frühmittelalter waren Einzelhof und Weiler (kleine, unregelmäßige Gruppen von Einzelhöfen). Vereinzelt gab es im Fränkischen Reich auch schon geregelte Ansiedlungen von Königsfreien (Leibeigene des Königs) auf Königsgütern. Mit der wachsenden Bevölkerungszahl im Hochmittelalter setzte ein Konzentrationsprozess ein. Es entstand das Reihendorf oder Haufendorf, das unplanmäßig angelegt und dicht bebaut war. Aus dem Reihen- oder Haufendorf...
-
Graf, im Frühmittelalter königlicher Amtsträger in einem bestimmten Gebiet (Grafschaft) zur Durchsetzung königlicher Gewalt. Wichtig für die weitere Entwicklung der Grafen von Amtsinhabern zu Landesherren waren die Umwandlung des Amts in ein Lehen in der Ständegesellschaft und das sich seit Ende des 9. Jahrhundert durchsetzende Prinzip der Erblichkeit dieser Lehen ( Lehenswesen ). Die Grafen gehörten zunächst dem hohen Adel an. Ein Teil von ihnen, dem es gelang, eine reichsunmittelbare Herrschaft auszubilden, zählte auch nach dem Spätmittelalter noch zu den Reichsfürsten, dem...
-
Reichsstände, im Deutschen Reich bzw. im Heiligen Römischen Reichs Deutscher Nation diejenigen Personen und Institutionen mit Sitz und Stimme im Reichstag . Dies waren die Reichsfürsten, Reichsgrafen, Reichsprälaten (Angehörige der Reichskirche) und Reichsstädte , die zusammen mit dem Kaiser das Reich repräsentierten. Die Reichsstände mussten persönlich oder durch Vertreter an den Reichstagen teilnehmen, die vom Reichstag bewilligten Steuern aufbringen und Truppenkontingente zum Reichsheer stellen. Zunehmend gelang es ihnen, die eigene Landeshoheit auszubauen.
-
Ständegesellschaft, im mittelalterlichen Herrschaftssystem des Feudalismus bzw. Lehnswesens die Über- und Unterordnung in sich abgeschlossener gesellschaftliche Großgruppen. Die Stände Diese Stände waren durch ihre Abstammung (Geburt), durch ihre besonderen Rechte, Pflichten, Privilegien und gesellschaftlichen Funktionen (Beruf) gekennzeichnet und grenzten sich voneinander durch ihre soziale Position innerhalb der Hierarchie und auch durch ihre Lebensführung und Anschauungen (Standesethik) gegeneinander ab. In der Ständegesellschaft soll jeder Stand die bestehende Ordnung als sinnvoll...