Senat – Lexikoneinträge
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Magistrate, in der römischen Republik von der Volksversammlung auf ein Jahr gewählte, ehrenamtlich tätige Beamte, darunter als oberste Beamte zwei Konsuln. Die Magistrate führten in der Republik faktisch die Regierungsgeschäfte. Allerdings waren die Befugnisse zwischen Magistraten und Senat nicht klar abgegrenzt. Mit der Zeit erlangten die Magistrate das Recht, in den Senat aufgenommen zu werden.
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Senat, offizielles Beratungsgremium im Römischen Reich, insbesondere in der römischen Republik . Der Senat bestand in der Königszeit aus den Familienoberhäuptern der Adelsfamilien ( Patrizier ). Etwa vom 5.Jahrhundert v. Chr. an wurden auch angesehene Plebejer (zunächst jedoch mit minderen Rechten) zugelassen. Die 300 Senatoren wurden in Frühzeit der römischen Republik von den Konsuln, ab 312 v. Chr. von den Zensoren gewählt. Seit dem 2./1. Jahrhundert v. Chr. hatten ehemalige Magistrate Anspruch auf die lebenslange Aufnahme in den Senat. Die Entwicklung des Senats zur einflussreichen...