Reichstag – Lexikoneinträge
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Deutsches Reich (Mittelalter), erstmals während der Regierungszeit Heinrich I. (*um 875, †936, Herzog von Sachsen seit 912, römisch-deutscher König seit 919) aufkommenden Bezeichnung, im Lateinischen „Regnum Teutonicum“ (Reich der Deutschen). Otto I. , Heinrichs Sohn, regierte das Deutsche Reich von 936 bis 973. Zu diesem Zeitpunkt bestand es aus fünf Herzogtümern : Sachsen, Lothringen, Franken, Schwaben und Bayern. Nachdem Otto I. 962 in Rom zum Kaiser gekrönt worden war, wurde das Deutsche Reich als Heiliges Römisches Reich (lateinisch „Sacrum Romanum Imperium“) bezeichnet. Der Begriff wurde...
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Ermächtigungsgesetz, das Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich vom 23.3.1933 zur Errichtung der nationalsozialistischen Diktatur. Damit konnten Gesetze von der Regierung erlassen werden, ohne das von der Verfassung vorgesehene Gesetzgebungsverfahren zu berücksichtigen. Die Gesetze konnten auch von der Verfassung abweichen. Abstimmung im Reichstag Das Ermächtigungsgesetz wurde gegen die Stimmen der SPD mit der notwendigen verfassungsändernden Zweidrittelmehrheit angenommen. Um diese zu erreichen, wurde zuvor die Geschäftsordnung manipuliert. An der Abstimmung nahmen alle 81 KPD...
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Fürst, seit dem Mittelalter Bezeichnung für die höchste Schicht des Adels mit besonderer Nähe zum König . Die Fürsten hatten in der deutschen Wahlmonarchie das Recht der Königswahl und die Pflicht, bei Entscheidungen in Angelegenheiten des Reichs mitzuwirken. Im 12.Jahrhundert entstand ein geschlossener Reichsfürstenstand (Reichsfürst). Die Reichsfürsten hatten nach den Fürstenprivilegien Friedrichs II. (*1194, †1250, König von Sizilien seit 1198, König seit 1212, römisch-deutscher Kaiser seit 1220) im 13. Jahrhundert auch die Landesherrschaft in den Territorien. Weltliche und geistliche...
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Reichspräsident (Zeitgeschichte), das Staatsoberhaupt des Deutschen Reichs in der Weimarer Republik von 1919 bis 1934. Der direkt vom Volk für eine Amtsdauer von sieben Jahren gewählte Reichspräsident stand gemäß der Weimarer Reichsverfassung neben dem Reichstag und in Konkurrenz zu diesem. Er hatte den Oberbefehl über die Reichswehr, das Recht zur Auflösung des Reichstags, das Recht zur Ernennung und Entlassung des Reichskanzlers und zur Verhängung des Ausnahmezustands (Notverordnungen). Während der erste Reichspräsident, der SPD-Politiker Friedrich Ebert (Reichspräsident von 1919 bis 1925)...
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Reichsstände, im Deutschen Reich bzw. im Heiligen Römischen Reichs Deutscher Nation diejenigen Personen und Institutionen mit Sitz und Stimme im Reichstag . Dies waren die Reichsfürsten, Reichsgrafen, Reichsprälaten (Angehörige der Reichskirche) und Reichsstädte , die zusammen mit dem Kaiser das Reich repräsentierten. Die Reichsstände mussten persönlich oder durch Vertreter an den Reichstagen teilnehmen, die vom Reichstag bewilligten Steuern aufbringen und Truppenkontingente zum Reichsheer stellen. Zunehmend gelang es ihnen, die eigene Landeshoheit auszubauen.
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Reichstag (Mittelalter und frühe Neuzeit), das Treffen der geistlichen und weltlichen Fürsten sowie der freien Reichsstände im Deutschen Reich. Sie hatten ein Mitspracherecht bei Krieg und Frieden, bei Verträgen und wichtigen Gesetzen. Auf dem Reichstag berieten sie in drei getrennt tagenden Gruppen ( Reichsstände ): die Kurfürsten , die Reichsfürsten und die freien Reichsstädte . Ab 1663 wurde der immerwährende Reichstag in Regensburg mit ständigen Gesandten eingerichtet.
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Reichstag (Zeitgeschichte), das deutsche Parlament in der Zeit der Weimarer Republik von 1919 bis 1933 und des Nationalsozialismus von 1933 bis 1945. Der Reichstag in der Weimarer Republik hatte gemäß der Weimarer Reichsverfassung nicht nur mehr Gesetzgebungskompetenzen als der im Deutschen Kaiserreich, sondern besaß als Kontrollinstanz gegenüber der Reichsregierung die Möglichkeit des Misstrauensvotums. Diese Macht war allerdings durch die Rechte des Reichspräsidenten , den Reichstag aufzulösen und den Reichskanzler unabhängig vom Reichstag zu ernennen und zu entlassen, beschränkt. Ab 1930...
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Weimarer Koalition, das Regierungsbündnis zwischen der Sozialdemokratie (SPD), der Zentrumspartei (Zentrum) und der linksliberalen Deutschen Demokratischen Partei (DDP) in der Weimarer Nationalversammlung und im Reichstag , das in der Anfangsphase der Weimarer Republik ein Element politischer Stabilität darstellte.