Reichskanzler (Zeitgeschichte), in der Weimarer Republik der Chef der Reichsregierung, der Exekutive. Der Reichskanzler war aufgrund der Weimarer Reichsverfassung einerseits gegenüber dem Reichstag als Legislative verantwortlich. Andererseits verhinderte seine Ernennung und Entlassung durch den Reichspräsidenten die Herausbildung einer eigentlichen Kanzlerverfassung. Diese doppelte Abhängigkeit trug wesentlich zur Strukturkrise des Weimarer Parlamentarismus bei. Von 1930 an stützten sich die Reichskanzler zunehmend auf den Reichspräsidenten ( Präsidialkabinette ). Mit der Berufung Adolf...