Reichsacht – Lexikoneinträge
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Reichsacht, besondere Form einer weltlichen Strafe im Unterschied zum Kirchenbann. Wurde über jemanden die Acht verhängt, bedeutete dies die Recht- und Friedlosigkeit des Geächteten, seine Isolierung von der menschlichen Gemeinschaft und die Zerstörung oder Beschlagnahmung seines Besitzes. Jeder hatte das Recht, den Geächteten straflos zu töten. Bei der Reichsacht war der Geächtete im ganzen Reichsgebiet „vogelfrei“. Seit 1220 war die Reichsacht zudem Folge des Kirchenbanns (der Exkommunizierte wurde »in Acht und Bann getan«).
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Wormser Edikt, auf dem Reichstag in Worms 1521 von Kaiser und Reichsfürsten beschlossenes Verbot der Lehren Luthers. Martin Luther wurde zudem mit der Reichsacht belegt. 1526 wurde auf dem ersten Reichstag in Speyer das Wormser Edikt aufgehoben. 1529 wurde auf dem zweiten Reichstag in Speyer das Wormser Edikt wieder eingeführt. Es blieb zunächst bei der Aberkennung der Reformation und der landesfürstlichen Religionshoheit. Allerdings konnte das Wormser Edikt die Reformation nicht aufhalten. Religionskriege und Gegenreformation führten dann zum Augsburger Religionsfrieden und dem vorläufigen...