Plebejer – Klassenarbeiten
Plebejer – Lexikoneinträge
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Pater familias , Oberhaupt einer römischen Adelsfamilie ( Patrizier ). Als Patron (lateinisch „Beschützer“) herrschte er über Haus, Hof, Grund, alle Güter und Personen in seinem Haushalt: seine Frau, Kinder, Enkelkinder und auch die Klienten ( Plebejer ) und Sklaven. Zu dieser Herrschaft gehörte auch die Hausgerichtsbarkeit. Es gab kein Gesetz, das seine Gewalt über alle Familienangehörigen einschränkte. Frei geborene Frauen verblieben grundsätzlich unter der Aufsicht eines Vormunds. Dies konnte der Vater, der ältere Bruder oder auch später der Ehemann sein. Rechtlich selbstständig wurden sie...
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Patrizier, der Adel in Rom . Die Patrizier stammten aus vermögenden und einflussreichen Familien mit Grundbesitz. Sie besetzten alle wichtigen Ämter wie Richter, Heerführer, hohe Priester und Konsuln. Nach Abschaffung des etruskischen Königtums in Rom um 500 v. Chr. regierten zunächst die Patrizier mit unumschränkter Macht. Die Plebejer waren von jeglichen politischen Rechten ausgeschlossen. Neben allen anderen wichtigen Ämtern stellten die Patrizier die beiden Konsuln, die höchsten Beamten der Stadt. Sie wurden vom Senat beraten, in dem nur Adlige saßen. Oberhaupt einer patrizischen Familie...
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Plebejer, nichtadlige Bürger , meist Handwerker, Händler, Kaufleute und freie Bauern. Viele Bauern waren arm und ohne Grundbesitz. Bei einer schlimmen Notlage begaben sich viele Bauern, um dem Schicksal eines Sklaven zu entgehen, in den Schutz eines Patriziers und wurden seine Klienten (Schützlinge). Dafür unterstützten die Klienten ihren Herrn bei Versammlungen und Wahlen. Die Plebejer stellten die Masse der einfachen römischen Soldaten. Bauern waren nach dem Kriegsdienst zumeist völlig verarmt, da sie ihre Felder nicht bestellen konnten. Deshalb forderten sie politisches Mitspracherecht...
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Senat, offizielles Beratungsgremium im Römischen Reich, insbesondere in der römischen Republik . Der Senat bestand in der Königszeit aus den Familienoberhäuptern der Adelsfamilien ( Patrizier ). Etwa vom 5.Jahrhundert v. Chr. an wurden auch angesehene Plebejer (zunächst jedoch mit minderen Rechten) zugelassen. Die 300 Senatoren wurden in Frühzeit der römischen Republik von den Konsuln, ab 312 v. Chr. von den Zensoren gewählt. Seit dem 2./1. Jahrhundert v. Chr. hatten ehemalige Magistrate Anspruch auf die lebenslange Aufnahme in den Senat. Die Entwicklung des Senats zur einflussreichen...
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Ständekämpfe, die Auseinandersetzungen zwischen Patriziern und Plebejern um politische Macht in der Zeit der Entstehung der römischen Republik , die mehr als zwei Jahrhunderte dauerten. Letztlich mussten sich die Patrizier den Forderungen der Plebejer beugen. Stationen der Ständekämpfe waren unter anderem die Gründung einer eigenen Volksversammlung durch die Plebejer und die Ernennung von Volkstribunen als Vertreter zur Durchsetzung ihrer Forderungen (um 494 v. Chr.) sowie die schriftliche Fixierung des bisherigen Gewohnheitsrechts im Zwölftafelgesetz (um 450 v. Chr.). Die Plebejer wurden den...
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Volkstribun, in der römischen Republik ein auf ein Jahr gewählter Magistrat zur Wahrung der Interessen der Plebejer . Die von der Plebejerversammlung gewählten zehn Volkstribunen hatte seine Machtstellung (z.B. Veto gegen Entscheidungen des Magistrats) in den Ständekämpfen entwickelt.
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Zwölftafelgesetz, ein wichtiger Schritt in der Entwicklung der Rechtsprechung. Es trat im Verlauf der Ständekämpfe an die Stelle eines alten und von den Patriziern willkürlich gehandhabten Gewohnheitsrechtes. In den Jahren 451/450 v. Chr. schrieb eine Kommission von zehn Männern die Gesetze auf zunächst zehn Bronzetafeln, die dann noch um zwei weitere ergänzt wurden. Damit wurde die Forderung der Plebejer , die Schaffung von Rechtssicherheit, erfüllt und der Willkür adliger Richter und Beamter besonders im Verfahren gegen Schuldner ein Riegel vorgeschoben.