Papst – Lexikoneinträge
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Karolinger, das nach Karl dem Großen benannte fränkische Hochadelsgeschlecht. Der Aufstieg der Karolinger hatte den drohenden Zerfall des Reichs der Merowinger verhindert. 768 übernahm Karl der Große, Sohn von Pippin III., dem Jüngeren (*714/15, †768), die Herrschaft im Fränkischen Reich . Die Karolinger herrschten mit päpstlicher Unterstützung. Im Gegenzug schützten sie den Papst . Die Herrschaft Karls des Großen Von 768 bis zu seinem Tod 814 dehnte Karl, der den Beinamen „der Große“ schon zu Lebzeiten erhielt, als Alleinherrscher das Frankenreich über alle germanischen Stämme aus. Damit war...
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Kirchenstaat, das politische Herrschaftsgebiet des Papstes , das 756 durch die Pippinische Schenkung entstand und nach wechselvoller Geschichte 1870 nach einer Volksabstimmung dem Königreich Italien angegliedert wurde (Risorgimento). In den Lateranverträgen von 1929 erkannte die italienische Regierung die staatliche Souveränität des Vatikans als Sitz des Papstes an. Die Vatikanstadt in Rom gilt seither als Nachfolgeterritorium des Kirchenstaats.
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Königsherrschaft (Mittelalter), auf dem Treueverhältnis der Vasallen zu ihrem König beruhende Königsherrschaft. Nach dem Tod des Königs trat im Deutschen Reich nicht wie beim römischen Kaiser automatisch der älteste Sohn die Nachfolge an, sondern die Herzöge und Vasallen wählten ihn aus, kürten den König. Sie waren sich bei der Königswahl jedoch nicht immer einig und dann entschied der Stärkere, wem die Königswürde zustand. Oder die Sache blieb wie im Interregnum unentschieden. Der König, so ist es von Otto I. überliefert, wurde von den Herzögen zum König erhoben, indem sie ihm huldigten. Die...
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Papst, das Oberhaupt der katholischen Kirche, das nach katholischer Glaubenslehre von Christus eingesetzt und Nachfolger des Apostels Petrus im römischen Bischofsamt ist. Papst Leo I. der Große (†461, Papst seit 440) begründete den Vorrang des Bischofs von Rom. Mit der Pippinischen Schenkung und der Entstehung des Kirchenstaates entwickelte sich die weltliche Macht des Papstes, das Papsttum .
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Privilegien, Vorrechte. In der ständischen Gesellschaftsordnung des Mittelalters verfügten die Herrschenden über mehr Rechte als ihre Untertanen. Das Münzrecht oder das Zollrecht wurden beispielsweise an Städte oder Landesherren verliehen. Oder ein Kloster bekam das Recht, Bier zu brauen. Auch im Machtkampf zwischen Kaiser und Papst oder Kaiser und Fürsten ging es um Privilegien. Ursprünglich mussten sie nach dem Tod des Begünstigten neu verliehen werden. Im 13. Jahrhundert wurde ein Teil der Rechte für immer an die Fürsten vergeben.