Lehnswesen – Klassenarbeiten
Lehnswesen – Lexikoneinträge
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Feudalismus, im 17. Jahrhundert aufkommende Bezeichnung für das mittelalterliche Lehnswesen , die vom lateinischen Wort für Lehen „feudum“ herrührt.
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Frondienste, unbezahlte Arbeiten von Unfreien (Leibeigene, Hörige) im mittelalterlichen Lehnswesen . Frondienste konnten Tätigkeiten wie Ernten oder Hilfe beim Wegebau sein. Die Dienste für den Grundherren im System der Grundherrschaft dauerten zwischen wenigen Tagen im Jahr bis hin zu mehreren Tagen in der Woche. Mit Aufkommen der Geldwirtschaft wurden die Frondienste durch steuerähnliche Abgaben nach und nach abgelöst.
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Frühkapitalismus, das Wirtschaftssystem in der frühen Neuzeit ab etwa 1500. Die ständische Produktionsweise des Mittelalters mit den handwerklichen Zünften , den Gilden und der vom Lehnswesen bestimmten Landwirtschaft wurde nur ansatzweise durchbrochen. Die Landesherren bestimmten etwa mit Marktrechten wirtschaftspolitisch mit. Allerdings gewannen zunehmend Handelshäuser, die sich stark entwickelnde Geldwirtschaft mit Banken, politisch und wirtschaftliche bedeutende Familien wie die Fugger oder die Medici und der sich ausbreitende Fernhandel wachsende Bedeutung und zeigten Merkmale des...
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Frühmittelalter, Bezeichnung für den Teil des Mittelalters zwischen dem 5. und 11. Jahrhundert, gekennzeichnet durch die Herausbildung feudaler Herrschaftsstrukturen (Entstehung von Grundherrschaft und Lehenswesen , Übergang der Bauern in hörige Abhängigkeit ) sowie der Herausbildung des Papsttums .
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Grundherrschaft, das Herrschaftsprinzip im Mittelalter , das sich im Lehnswesen niederschlug. Grundherr konnte ein Mitglied des Adels oder ein Kloster sein. Der größte Grundherr war aber der König. Durch Schenkungen und Stiftungen kamen Bischofskirchen, Klöster und Pfarrkirchen zu teilweise sehr großem Grundbesitz. Die Grundherren versprachen, den Bauern Schutz zu gewähren. Unfreien Bauern und ihren Familien, Hörige genannt, überließen sie einen Hof zur Nutzung. Dafür waren die Bauern zu Gegenleistungen verpflichtet, den Frondiensten . Daneben hatten sie regelmäßig Abgaben zu leisten. Dies...
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Hörige, im mittelalterlichen Lehnswesen die unfrei gewordenen Bauern. Zur Zeit Karls des Großen besaßen viele freie Bauern eigenes Land; sie konnten von den Erträgen leben. Um 1000 gehörte das meiste Land adligen Herren (Grundherrn). Die meisten Bauern waren damit im System der Grundherrschaft unfrei. Die Teilnahme an Kriegen führte zum Verfall von Haus und Hof. Durch Übergabe ihres Besitzes an den Grundherrn entkamen die Bauern der Heeresfolge. Die unfreien Bauern wurden damit vom Grundherrn abhängig, benötigten um zu heiraten seine Erlaubnis, mussten Naturalabgaben und Frondienste (Arbeiten...
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Kreuzfahrerstaaten, Herrschaftsgebiete, die aus den Kreuzzügen hervorgegangen waren. Die ersten Kreuzfahrer errichteten zwischen 1098 und 1109 an der Küste des Vorderen Orients folgende vier Herrschaften: die Grafschaft Edessa, das Fürstentum Antochia, das Königreich Jerusalem und die Grafschaft Tripolis. In ihnen gründeten sich eigene Herrschaftsdynastien, die ihre Macht mit dem Lehnswesen absicherten. Die Kreuzfahrerstaaten waren von einer außergewöhnlichen ethnischen und konfessionellen Vielfalt geprägt. Dies bestimmte auch die interkulturellen Kontakte und Konflikte.
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Kronvasall, der Lehnsmann im mittelalterlichen Lehnswesen , der sein Lehen direkt vom König erhielt und im System der Grundherrschaft zum Grundherrn wurde. Kronvasallen waren die geistlichen Fürsten (Bischöfe) und die weltlichen Fürsten (Herzöge und Grafen). Kronvasallen spielten auch bei der Königswahl eine besondere Rolle.
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Lehnswesen, Feudalismus, die politische Ordnung im Mittelalter . Der mittelalterliche „Staat“ beruhte auf dem persönlichen Verhältnis zwischen dem Herrscher und dem von ihm in unterschiedlicher Weise und vielfachen Abstufungen abhängigen Volk. Der Personenverbandsstaat Der mittelalterliche „Staat“ bestand aus Personenverbänden wie Stämmen, Sippen, Gefolgschaften, Lehnshöfen, Haus- und Schwurgemeinschaften (Personenverbandsstaat) . Ihr Zusammenleben wurde durch die Grundherrschaft bestimmt. Grundherren, in der Regel Adlige, Geistliche oder auch Könige, waren dabei nicht nur Grundbesitzer oder...
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Leibeigene, im mittelalterlichen Lehnswesen die weitestgehende Form der rechtlichen und persönlichen Abhängigkeit von einem Grundherrn. Im System der Grundherrschaft zählten die Leibeigenen wie die Hörigen zu den Unfreien oder Abhängigen. Im Unterschied zum Leibeigenen war der Hörige nur in Verbindung mit dem Grund und Boden abhängig, den er bearbeitete. Die Leibeigenschaft ging von den Eltern auf die Kinder über und bedeutete neben Frondiensten und Grundzinsen eine Reihe von weiteren(Natural-)Leistungen bei Heirat oder Erbfall. Darüber hinaus unterlagen die Leibeigenen der schrankenlosen...
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Ständegesellschaft, im mittelalterlichen Herrschaftssystem des Feudalismus bzw. Lehnswesens die Über- und Unterordnung in sich abgeschlossener gesellschaftliche Großgruppen. Die Stände Diese Stände waren durch ihre Abstammung (Geburt), durch ihre besonderen Rechte, Pflichten, Privilegien und gesellschaftlichen Funktionen (Beruf) gekennzeichnet und grenzten sich voneinander durch ihre soziale Position innerhalb der Hierarchie und auch durch ihre Lebensführung und Anschauungen (Standesethik) gegeneinander ab. In der Ständegesellschaft soll jeder Stand die bestehende Ordnung als sinnvoll...
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Vasall, der Lehnsmann im mittelalterlichen Lehnswesen , der sich freiwillig in den Dienst eines Lehnsherrn stellte, dessen Schutz er dadurch genoss. Auch ein Fürst konnte ein Vasall sein. Es wird unterschieden zwischen Kron- und Untervasallen. Kronvasallen (Herzöge, Grafen, Bischöfe) erhielten ihr Lehen im System der Grundherrschaft direkt vom König. Zu den Untervasallen zählten Ritter, Äbte, Dienstmannen und Beamte.